Online Partnervermittlung: Vorsicht beim Internet-Dating

Im Internet finden sich zahlreiche Dating Seiten, welche die Suche nach dem passenden Partner erleichtern sollen. Doch aufgepasst: neben der grossen Liebe kann man bei solchen Plattformen auch auf grosse Probleme stossen. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen.

Quelle: Merkblatt Stiftung für Konsumentenschutz (24.03.2016)

Unerwartete Kosten

Zahlreiche Rückmeldungen und Kontaktaufnahmen von Betroffenen zeigen, dass Verträge mit Online Dating-Plattformen regelmässig zu Streitigkeiten führen. Das Problem ist schlussendlich immer das dasselbe: Die Kundinnen und Kunden sollen mehr zahlen, als es ursprünglich den Anschein machte.

Die Anbieter wenden dabei zum Beispiel folgende Tricks an:

  • Der Vertrag wird automatisch verlängert. Der Hinweis darauf ist im Kleingedruckten versteckt.

  • Es gibt lange Kündigungsfristen. Wer diese verpasst, muss für eine weitere Vertragsperiode bezahlen.

  • Aus einem Probeabo wird ein teures Vollabo.

  • Der Preis wird bei Verlängerung des Abos unerwartet erhöht.

  • Auf fristgerechte Kündigungen wird nicht reagiert und der Vertrag wird trotzdem erneuert.

Wie kann ich mich schützen?

Viele Probleme mit Online-Partnervermittlern sind vermeidbar, wenn man ein gewisses Mass an Vorsicht an den Tag legt:

  • Lesen Sie unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Kleingedrucktes), bevor Sie ein Konto bei einer Dating-Plattform eröffnen.

  • Informieren Sie sich über Kosten sowie Kündigungsfristen und klären Sie ab, ob sich der Vertrag automatisch verlängert.

  • Speichern Sie die AGB ab oder drucken Sie sie aus. So können Sie sich später wehren, wenn die AGB heimlich geändert werden.

  • Machen Sie Screenshots von der Webseite. So können Sie später beispielsweise beweisen, dass das Angebot als „kostenlos“ angepriesen wurde.

  • Schliessen Sie zu Beginn ein Abo mit einer kurzen Laufzeit ab. So sind Sie nicht unnötig lange gebunden, falls Ihnen das Portal nicht mehr gefällt oder Sie einen Partner finden.

  • Beachten Sie, dass unter Umständen auch bei einem vermeintlichen Gratis Probeabo Kosten entstehen können, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.

  • Kündigen Sie das Abo rechtzeitig und mit eingeschriebenem Brief. So können Sie die Kündigung im Streitfall beweisen. Informieren Sie sich in den AGB, ob der Anbieter eine bestimmte Form der Kündigung verlangt.

  • Oft empfiehlt es sich, das Abo gleich zu Beginn des Vertrags auf Ende der Laufzeit zu kündigen. Vorsicht: Teilweise sehen die AGB auch vor, dass nur innert einer gewissen Zeitspanne gekündigt werden kann.

In die Falle getappt - Was kann ich tun?

  • Zahlen Sie nicht, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Rechnung zu Unrecht gestellt wurde.

  • Falls die Kosten direkt von Ihrer Kreditkarte abgebucht werden: Unterbrechen Sie die Zahlungen an die DatingSite (wenn nötig durch Sperren der Kreditkarte). Melden Sie dem Kreditkartenunternehmen ungerechtfertigte Abbuchungen. Uns sind Fälle bekannt, in welchen der Kreditkartenanbieter das Geld zurückerstattet hat.

  • Gut zu wissen: In der Regel hat man bei der Kreditkartenabrechnung 30 Tage lang Einspracherecht.

  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die Anbieter engagieren gerne Inkassobüros, um Betroffene unter Druck zu setzen. Sobald ein Schweizer Inkassobüro engagiert wird, sollten Sie die Forderung mit einem eingeschriebenen Brief anfechten.

  • Wichtig: Erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag, falls eine Betreibung gegen Sie eingeleitet wird (wenn Sie einen Zahlungsbefehl erhalten). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Betreibungen.


Mitgliedschaft bei Datingportal jetzt kündigen, Rechnung anfechten und Geld zurückfordern

Für nur CHF 69.– setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie beim Datingportal Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

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lic. iur. Christian Jenny


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