Die Analyse des Preisüberwachers der Gewinn- und Kostensituation bei der Post hatte gezeigt, dass hier ein Potenzial für Preissenkungen bestehe, wie er am Dienstag mitteilte. Bestätigt sich in dem jetzt eingeleiteten Verfahren, dass gewisse Preise überhöht sind, so kann der Preisüberwacher gemäss Preisüberwachungsgesetz einen beschwerdefähigen Entscheid erlassen.
Bei den reservierten Diensten (Briefpost bis 50 Gramm) kann der Preisüberwacher Empfehlungen an das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) oder gegebenenfalls an den Bundesrat richten.
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