Newsletter Konsumentenschutz.
Trotz der seit dem 1. Januar 2013 gesetzlich vorgeschriebenen zweijährigen Garantiefrist versuchten zahlreiche Händler, Konsumentinnen und Konsumenten mit diversen Taktiken zu verwirren.
Nachdem die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, FRC und
acsi) die schwarzen Schafe öffentlich anprangerte, liessen die meisten Anbieter von offizieller Seite verlauten, dass sie über die neuen Garantiebestimmungen inskünftig korrekt informieren werden.
Dieses Versprechen hat die Allianz bei den grössten Elektronikanbietern stichprobenartig überprüft. Sie kommt dabei zum erfreulichen Schluss, dass trotz anfänglicher Schwierigkeiten nun in der Regel zwei Jahre Garantie angeboten werden.
Mit der zu Beginn des neuen Jahres in Kraft getretenen Revision des Obligationenrechts müssen die Händler auf allen Geräten, die neu gekauft werden, eine Garantiefrist von zwei Jahren gewähren.
Problematisch hierbei ist jedoch, dass die Herstellergarantie gegenüber Händlern weiterhin nur ein Jahr beträgt. Das bedeutet, dass Schäden, welche erst im zweiten Jahr nach Kauf der Ware zum Vorschein kommen, durch den Händler selbst übernommen werden müssen. Deshalb versuchten zahlreiche Anbieter, das zweite Jahr Garantie als kostenpflichtige Zusatzversicherung zu verkaufen.
Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen wandte sich daraufhin in einem offenen Brief an jene Verkaufsstellen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten nicht korrekt informierten. Sie forderte, inskünftig darauf zu verzichten, angeblich notwendige Garantieverlängerungen in unlauterer Art und Weise als Zusatzprodukte zu vertreiben. Diese hätten den eigentlich gesetzlich abgesicherten Zeitraum des zweiten Jahres vermeintlich decken sollen.
Diese Forderung fand bei den meisten Anbietern Gehör und sie sicherten zu, ihre Garantiebestimmungen anzupassen. Um zu überprüfen, ob das Verkaufspersonal tatsächlich entsprechend informiert wurde und die Informationen zur geltenden gesetzlichen Garantiefrist korrekt wiedergegeben werden, hat die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen in zahlreichen Filialen grosser Elektronikanbieter Stichproben durchgeführt. Diese sind überraschenderweise sehr positiv ausgefallen. In allen Filialen wurde auf Anfrage hin auf die neu geltende zweijährige Garantiefrist hingewiesen. An vielen Orten ist dies zudem auch prominent auf den Warenbeschriftungen oder weiteren Schildern festgehalten. Es scheint somit, dass die Initiative der Allianz die Händler dazu bewegen konnte, ihre Verkaufspraxis den geltenden Gesetzesumständen anzupassen. Wie diese jedoch dann tatsächlich umgesetzt werden, wird sich zeigen. Denn nach wie vor ist es so, dass der Konsument selber beweisen muss, dass der Schaden schon von Anfang an vorhanden war, was kaum zu belegen ist. Garantiert ist somit mit der neuen Garantiefrist noch nichts. Die SKS nimmt Hinweise von Konsumentinnen und Konsumenten entgegen, wenn diese ungenügende Garantieleistungen erhalten.
Weitere Auskünfte:
Sara Stalder, SKS-Geschäftsleiterin 031 370 24 20
Janine Jakob, Leiterin Gesundheit und Recht 078 751 37 33
Florence Bettschart, FRC, Responsable Politique & Droit,
076 347 08 87 ou 021 331 00 90.
Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23
Telefon 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27, Bestellungen: Telefon 031
370 24 34
http://www.konsumentenschutz.ch
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