Quelle: 20min.ch vom 02. Januar 2014
Eigentlich war es ein gut gemeintes Weihnachtsgeschenk: Die Smartbox ermöglicht es, in Form einer kleinen Schachtel Grosses zu verschenken. Beispielsweise ein Wellness-Wochenende in einem Schweizer Luxushotel nach Wahl oder eine Fahrt mit einem Ferrari 430 auf verschiedenen Rennstrecken in Italien. Das Besondere: Statt eines Gutscheins eines einzelnen Anbieters erhält der Empfänger gleich ein ganzes Heft an Angeboten, aus denen er auswählen kann.
Gültigkeit von 18 Monaten
Was nach viel Flexibilität klingt, ärgert manch einen Kunden schon vor dem Einlösen. Denn die Gutscheine sind nur 18 Monate gültig. Dies führt dann zu Problemen, wenn Hotels schon Monate im Voraus ausgebucht sind oder während der Hochsaison keine Gutscheine annehmen wollen. Oder die Angebote sind an zusätzliche Bedingungen – wie ein Abendessen im Hotel – gebunden. Dies berichtet das Konsumentenforum, bei deren Beratungsstelle schon diverse Beschwerden diesbezüglich eingegangen sind.
Smartbox will nichts davon wissen
Besonders ärgerlich: Die Firma Smartbox entzieht sich jeglicher Verantwortung, indem sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jegliches Risiko ausschliesst. Zudem lässt das Unternehmen Kunden auf seiner Hotline regelmässig abblitzen. Die Kunden sollen sich direkt mit den Anbietern der Dienstleistung in Kontakt setzen, heisst es dann. Smartbox begründet dies laut Konsumentenforum damit, lediglich der «Vermittler» der Dienstleistung zu sein.
Auch Claudia Mauthe, Direktorin des 4-Sterne-Hotels und Spas Limmathof Baden, bietet auf Smartbox Wellness-Wochenenden an und kennt das Problem mit den abgelaufenen Gutscheinen nur zu gut. Sie sieht die Verantwortung jedoch bei Smartbox: «Schliesslich sind nicht wir die Verkäufer dieses Produkts, sondern Smartbox. Dementsprechend sollten auch sie sich dem Problem annehmen», sagt sie. Mauthe findet es nicht richtig, dass die Hotels dadurch regelmässig mit verärgerten Kunden konfrontiert sind. «Grundsätzlich sind wir jedoch kulant und lassen die Gutscheine trotzdem gelten», fügt sie an.
Verfalldatum ist gesetzeswidrig
Dass Mauthe auch die gemäss Smartbox abgelaufenen Gutscheine gelten lässt, hat einen einfachen Grund: Denn laut dem in der Schweiz gültigen Obligationenrecht werden Waren-, Lebensmittel- sowie Restaurant- und Hotel-Gutscheine erst nach fünf Jahren ungültig. Die meisten übrigen Gutscheine verjähren sogar erst nach zehn Jahren. Auf Smartbox wiederum gelten andere Regeln. Zwar hat der Kunde nach der Ablauffrist von 18 Monaten noch die Möglichkeit, den Gutschein zu verlängern. Doch dafür muss er 27 Franken hinblättern. Smartbox war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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