Obligo AG und PayPay AG
Quelle: Interview von Felix Schindler mit Peter Dähler (Rechtsanwalt und CEO der Dextra Rechtsschutz AG) auf tagesanzeiger.ch (12.11.2014)
Zahlreiche Handynutzer erhalten Rechnungen, weil sie angeblich ein Abo für eine Porno-Website gelöst haben, ohne selbst etwas davon zu merken. Wie Tagesanzeiger.ch/Newsnet am 11.11.2014 berichtete, geht die Swisscom gegen einen Anbieter vor, der widerrechtlich die Handynummern von Nutzern ausgelesen hat. In Kritik steht auch die Zürcher Firma Obligo AG, die bis vor kurzem noch Paypay AG hiess. Sie treibt für einen englischen Anbieter von Porno-Websites Geld ein – wobei die Abos abgeschlossen werden, ohne dass die Kunden etwas davon merken.
Wir arbeiten mit mehreren Konsumentenschutz-Organisationen zusammen und hatten schon sehr viele Rechnungen von Paypay und Obligo auf dem Tisch. Sie alle waren an Personen gerichtet, die sagen, kein Abo bei einer Pornoseite wissentlich abgeschlossen zu haben. Nimmt man die Fälle dazu, die «Kassensturz», «Espresso», «K-Tipp», «Beobachter» und die Stiftung für Konsumentenschutz dokumentiert haben, geht die Zahl von Beschwerden in die Tausende. Bei der Reklamationszentrale ist es inzwischen der häufigste Reklamationsverursacher mit rund 200 Anrufen pro Monat, ein Musterbrief gegen Obligo ist über 1000-mal heruntergeladen worden. Ich halte es für ausgeschlossen, dass sich alle diese Personen zu Unrecht beschweren.
Sie werden gemahnt und unter Druck gesetzt. Allerdings wüsste ich von keinem Fall, in dem die Obligo einen Betroffenen betrieben hätte.
Diese Anbieter spielen mit der Tatsache, dass sehr viele Menschen Porno-Websites besuchen und oft selbst nicht ganz sicher sind, ob sie vielleicht tatsächlich auf einen Link geklickt haben, auf den sie nicht hätten klicken sollen. Und wenn dann eine Rechnung kommt, dann ist es vielen lieber zu bezahlen, als sich zu wehren. Niemand macht gerne ein Büro auf, wenn er dafür zugeben muss, dass er Pornografie konsumiert.
Aus zivilrechtlicher Sicht ist es eindeutig, dass auf diese Weise keine Verträge zustande gekommen sind. Die Frage ist aber, ob das strafbar ist. Das ist juristisch extrem schwierig zu
beurteilen.
Es ist in der Tat so, dass der Betrugstatbestand, so wie er im schweizerischen Recht gilt, gemäss unseren bisherigen Erkenntnissen nicht erfüllt ist, sonst hätten wir längst eine Strafanzeige eingereicht. Man spricht zwar gerne von Betrug, wenn jemand Geld einzieht, dass er nicht zugute hat. Das Problem ist, dass es für den Betrug im Rechtssinne eine arglistige Täuschung braucht. Wenn sich ein Betroffener mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit selbst hätte schützen können, fällt das nicht unter den Straftatbestand Betrug. Handyfallen bewegen sich wohl an der Grenze. Aber ich habe keine Zweifel, dass sich die Bevölkerung durch das Geschäft der Obligo in der Sicherheit betroffen fühlt.
Nein, wir haben nichts mehr von der Kanzlei gehört. Wir haben ein paar Formulierungen angepasst, aber der Artikel ist nach wie vor online. Wir wissen von keinem Fall, der bisher vor Schranken verhandelt worden wäre.
Falls Sie nicht finden wonach Sie suchen, tragen Sie Ihren Ärger bitte unter "Was ärgert
Sie" ein.
Sobald wir neue Informationen dazu haben, werden wir Sie benachrichtigen.
Bleiben Sie informiert und erhalten Tipps, Warnungen und News
![]() |
Thank you for Signing Up |
Kommentar schreiben