Quelle: www.20min.ch und www.konsumentenschutz.ch (01.06.2015)
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In einem ersten Schritt wollen die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Westschweizer und Tessiner Partnerorganisationen (FRC und ACSI) direkt mit der Billag über eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Mehrwertsteuer verhandeln, wie die Organisationen am Montag mitteilten.
Bei einem Scheitern der direkten Verhandlungen, wollen die Konsumentenschützer rechtlich gegen die Billag vorgehen. Der erste Schritt ist für alle registrierten Personen kostenlos - unabhängig davon, ob sie SKS-Gönner sind. Ob auch der rechtliche Weg kostenlos bleibt, ist noch offen. Allenfalls wird die SKS «einen kleinen Unkostenbeitrag erheben».
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf der Radio- und Fernsehgebühr geht auf ein Urteil des Bundesgerichts zurück. Dieses hatte im April entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. In der Folge senkte das zuständige Bundesamt für Kommunikation die Gebühren um 11.30 Franken.
Über eine rückwirkende Rückerstattung hat das Bundesgericht nicht entschieden. Damit ist dieser Punkt noch offen. Die Konsumentenschützer wollen nun mit den direkten Verhandlungen und der Androhung rechtlicher Schritte Druck machen. Sie fordern Rückerstattungen über fünf oder zehn Jahre.
Die Billag ihrerseits machte am Montag darauf aufmerksam, dass sie gar nicht verhandeln kann: «Der Entscheid, ob eine solche Rückerstattung erfolgt, liegt nicht bei Billag, sondern beim Bundesamt für Kommunikation und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung», teilte Billag-Sprecher Jonny Kopp der sda mit.
«Billag bittet die Gebührenzahlenden, sie betreffend der genannten Rückerstattung bis auf weiteres nicht zu kontaktieren, da ein Entscheid nicht in ihrer Kompetenz liegt», teilte Kopp weiter mit.
Sollte es zu Rückerstattungen kommen, würde die Höhe der zu viel bezahlten Mehrwertsteuer einerseits von der Beitragsdauer abhängen. Andererseits davon, ob jemand lediglich Radiogebühren oder auch Fernsehgebühren bezahlt hat. Im letzteren Fall betrage die Rückforderung für die letzten 10 Jahre rund 100 Franken, teilten die Konsumentenschützer mit. Sollte ein Gericht die Rückforderung auf 5 Jahre begrenzen, wäre es entsprechend weniger.
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