Konzert abgesagt - erhalte ich mein Geld zurück?

Die Vorfreude auf das Konzert ist riesig und die Tickets haben Sie schon lange im Voraus gekauft. Doch ein paar Tage vor dem Event die grosse Enttäuschung - das Konzert wurde abgesagt. Was passiert nun mit den Tickets? Müssen Sie ein Ersatzdatum akzeptieren oder gibt es einen Rückerstattungsanspruch?

Quelle: Phil Geld www.20min.ch (30.06.2015)

Die meisten Veranstaltungstickets für Konzerte sowie Openairs werden über Verkaufsstellen wie Ticketcorner oder Starticket verkauft. Diese Unternehmen treten gegenüber den Kunden als reine Vorverkaufsstellen auf und sind somit nichts anderes als Billettschalter. Viele dieser Verkaufsstellen verweisen ihre Kunden im Falle einer Konzertabsage auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wie so oft ist dann das Kleingedruckte massgebend. Darin wird meist festgehalten, dass bei Verschiebung eines Konzerts eine Rückerstattung ausgeschlossen ist oder dass die Verantwortung dafür beim Veranstalter liegt. Das Risiko wird somit auf den Kunden abgewälzt.

Als Käufer hat man kaum die Möglichkeit, dieses Risiko zu umgehen, da Eintrittskarten fast ausschliesslich bei solchen Verkaufsstellen zu beziehen sind. Es fragt sich, ob solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt sind, da das Veranstaltungsdatum nebst dem Preis ein wichtiger Bestandteil eines Events darstellt.

Unter Juristen wird grundsätzlich die Meinung vertreten, dass der Käufer den Rückerstattungsanspruch nicht verliert, wenn er an der Ersatzveranstaltung verhindert ist. Der Käufer muss sich die Verschiebung des Veranstaltungstages oder -ortes nicht gefallen lassen. Denn mit solchen Bestimmungen kann nicht gerechnet werden, auch wenn die AGBs akzeptiert wurden. Auch ist die Verkaufsstelle einziger Vertragspartner des Käufers und demnach auch Ansprechperson im Falle von Rückerstattungsfragen.

Der Käufer hat bei Konzertabsagen üblicherweise ein Rückerstattungsrecht, wenn er das Billett rechtzeitig (beispielsweise innert 30 Tagen nach dem Veranstaltungsdatum) der Verkaufsstelle zurückschickt. Nach Ablauf dieser Frist muss sich der Käufer direkt an den Veranstalter wenden. Eine solche Frist wird dem Kunden mittlerweile auch von den meisten Verkaufsstellen wie zum Beispiel Ticketcorner gewährt.

Zu beachten ist allerdings, dass bei einem mehrtägigen Anlass mit verschiedenen Interpreten, beispielsweise einem Openair, die ganze Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Ansonsten besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch.


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