Bleiben Sie skeptisch. Sollten Sie bei einer Rechnung unsicher sein lohnt es sich, diese vor der Zahlung genau zu prüfen und allenfalls auch beim Rechnungssteller nachzufragen. Können Sie niemanden erreichen oder erhalten Sie nur fadenscheinige Aussagen, weist dies auf eine Konsumentenfalle oder einen Betrug hin.
Zahlungsbefehle, Mahnungen und Betreibungsandrohungen kann jeder ausstellen, auch wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Mahngebühren sind in der Regel nicht geschuldet. Ausnahmsweise sind sie geschuldet, wenn diese im Vertrag oder in den AVB mit genauen Beträgen genannt werden.
Recherchieren Sie im Internet, ob Sie Informationen zum angeblichen Gläubiger finden. Kontaktieren Sie bei Fragen Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Reklamationszentrale Schweiz.
Laut SchKG Art. 27 Abs. 3 dürfen Kosten, die durch das Beauftragen eines Inkassobüros entstehen, nicht dem Schuldner belastet werden. Die horrenden Gebühren von Inkassobüros wie z.B. Adressverifizierungen oder ein Verzugsschaden verstossen eindeutig gegen diese Gesetzesbestimmung. Lediglich ein Verzugszins von max. 5 % ist dem ursprünglichen Gläubiger geschuldet, nicht dem Inkassobüro.
Unterschreiben Sie bei Ratenzahlungen nicht unüberlegt eine Schuldanerkennung. Überprüfen Sie vorher die geschuldeten Beträge genau, da die Schuldanerkennung nach der Unterschrift grundsätzlich gilt.
Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist einzigartig. Jeder kann gegen jeden eine Betreibung einleiten. Unabhängig davon, ob tatsächlich eine Schuld besteht. Auch Inkassobüros profitieren davon und betreiben nicht gerechtfertigte Gebühren, nachdem die Grundforderung längst bezahlt ist.
Auf einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt können Sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt Rechtsvorschlag erheben. Die Forderung wird mit dem Rechtsvorschlag rechtlich bestritten und das Verfahren gestoppt. Der angebliche Gläubiger muss anschliessend die Rechtmässigkeit der Rechnung auf dem Gerichtsweg beweisen.
Mehr zu den Themen Betreibungen und Inkassobüros lesen Sie im Dextra Rechtsschutz-Blog:
Bad News für Inkassobüros: Bundesgericht macht Schluss mit Betreibungs-Missbrauch
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