Quelle: srf.ch und Stiftung für Konsumentenschutz
Worum geht es? Seit Jahren sorgt die Firma Business Academy für negative Schlagzeilen, weil sie meist junge, ahnungslose Leute mit dem Traum vom schnellen Geld über den Tisch zieht.
Wie Tausende andere Betroffene liess sich Marius F. vor sechs Jahren an einer Veranstaltung zum Kauf eines massiv überteuerten, völlig wertlosen «Weiterbildungspaketes» überreden. Kostenpunkt: über 6000 Franken. Zudem könne er, so wurde ihm an der Verkaufsveranstaltung versprochen, durch Anwerben weiterer Kunden monatlich mehrere Tausend Franken verdienen.
Ein leeres Versprechen, wie Marius M. rasch feststellen sollte. Er kündigte den Vertrag. Weil er die Zahlung verweigert, betrieb ihn die Business Academy. Marius F. erhob Rechtsvorschlag. Seither herrschte Funkstille. «Ich dachte, die Sache sei ausgestanden», erzählt er. Umso grösser die Überraschung, als vor wenigen Tagen der Brief der Fairpay im Briefkasten lag.
Durch ihr Inkassobüro Fairpay GmbH versucht jetzt die Business Academy, bei Betroffenen alte Forderungen einzukassieren.
Dem Brief legt das Inkassobüro eine Liste mit Gerichtsurteilen bei, welche die angebliche Rechtmässigkeit der Forderung belegen sollen: «… senden wir Ihnen beiliegend eine Auflistung mit über 100 Gerichtsurteilen, wodurch Sie erkennen können, dass uns die Gerichte seit Jahren Recht geben, die Verträge rechtskräftig sind und Sie somit als Schuldner den geforderten Betrag zu zahlen haben.» «Entgegen der Meinung diverser Unternehmungen möchten wir Sie dringendst darauf hinweisen, dass Ihr unterzeichneter Vertrag zu 100 Prozent rechtens ist und Ihre Schuld weiterhin besteht.»
Was das Inkassobüro nicht schreibt: Andere Gerichte gaben den geprellten Kunden Recht. So entschied beispielsweise das Bezirksgericht Küssnacht, dass auf Verträge der Business Academy das siebentägige Widerrufsrecht anwendbar ist.
Wir raten, die Forderung schriftlich zu bestreiten:
Wer betrieben wird, sollte unbedingt innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Dann muss die Fairpay oder die Business Academy die Rechtmässigkeit ihrer Forderung vor Gericht beweisen. Wichtig: Ist die Forderung verjährt, muss das unbedingt beim Rechtsvorschlag erwähnt werden («Ich erhebe Rechtsvorschlag gegen die Betreibung. Die Forderung ist verjährt»).
Zieht die Business Academy respektive die Fairpay GmbH das Verfahren weiter, sollten sich Betroffene unbedingt rechtlich beraten lassen.
Ich nehme Bezug auf Ihre Mahnung .
Variante 1: Ich habe den am (Datum) geschlossenen Vertrag mit Schreiben vom (Datum) widerrufen/wegen Täuschung angefochten.
Variante 2: Die Forderung aus dem am (Datum) geschlossenen Vertrag ist verjährt.
Auf weitere Schreiben werde ich nicht reagieren. Sollten Sie mich betreiben, werde ich Rechtsvorschlag erheben.
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