Quelle: Newsletter Stiftung für Konsumentenschutz (06.02.2015) und BAKOM Bundesamt für Kommunikation
Neben seriösen Gratisangeboten locken im Internet viele nur vermeintlich kostenlose Angebote. Auf einer häufig bunten und animierten Website wird für Gratisangebote geworben oder ein Wettbewerb angeboten. Die Information, dass es sich dabei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, befindet sich oft gut versteckt in den klein geschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für den Fall, dass Sie in eine SMS- oder MMS-Falle getappt sind und auf der Rechnung Ihres Telekommunikationsanbieters unerwartete Kosten entdecken, können Sie nach den Tipps des Bundesamts für Kommunikation vorgehen:
Wenn Sie Opfer einer anderen Masche – etwa einer Abo-Falle auf einer Webseite – wurden, gehen Sie wie folgt vor:
Zahlen Sie nicht und schreiben Sie der Firma einen eingeschriebenen Brief mit folgendem Inhalt (Download kostenloser Musterbrief).
„Ich wollte nie einen Vertrag für über die von Ihnen in Rechnung gestellte Leistung abschliessen. Durch die widersprüchlichen und irreführenden Informationen auf Ihrer Website bin ich getäuscht worden. Deshalb fechte ich den Vertrag wegen Irrtum und absichtlicher Täuschung an, womit der Vertrag unverbindlich ist. Auf allfällige weitere Korrespondenz von Ihnen werde ich nicht mehr eingehen.“
Sollte sich trotzdem ein Inkassobüro bei Ihnen melden, teilen Sie diesem mit, dass Sie die Forderung bestreiten, weil der Vertrag unverbindlich ist. Falls in der Folge sogar eine Betreibung gegen Sie eingereicht wird, müssen Sie innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben.
Weitere Infos dazu unter: Sie haben eine nicht gerechtfertigte Betreibung erhalten. Was nun?
Falls Sie nicht finden wonach Sie suchen, tragen Sie Ihren Ärger bitte unter "Was ärgert
Sie" ein.
Sobald wir neue Informationen dazu haben, werden wir Sie benachrichtigen.
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