Quelle: srf.ch/kassensturz-espresso (13.05.2014)
Sind Sie unsicher, ob Sie einen solchen Vertrag eingegangen sind? Dann können Sie über die Gratis-Nummer 0868 868 868 prüfen, welcher Anbieter Ihre Verbindungen abwickelt.
Falls tatsächlich nicht mehr den gewohnten Anbieter Ihre Verbindungen verwaltet und Sie das nicht möchten, sollten Sie sofort reagieren. Gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie möchten, können Sie auch einen Beweis für den mündlich abgeschlossenen Vertrag verlangen. Der Anbieter muss Ihnen dann innert zehn Arbeitstagen eine Tonbandaufnahme des Verkaufsgesprächs zustellen. Allerdings ist dies nicht nötig. Denn bei einem Streitfall muss der Anbieter vor Gericht die Beweise vorlegen können, nicht Sie.
Wichtig: Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, vergessen Sie nicht, einen neuen Preselection-Antrag beim Anbieter Ihrer Wahl einzureichen, selbst wenn es die Swisscom ist! Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie nach Ablauf des gekündigten Vertrages keine Telefonverbindungen mehr herstellen können.
Streitigkeiten mit Preselection-Anbietern können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle Ombudscom wenden. Diese kann Ihnen helfen, Probleme aussergerichtlich zu regeln.
Ombudscom
Bundesgasse 26
3011 Bern
031 310 11 77
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