Als unabhängige Beschwerdestelle wollen wir in diesem Beitrag Versicherungen weder in einem besseren Licht darstellen, noch wollen wir sie an den Pranger stellen. Es geht uns darum, Konsumenten zu sensiblisieren und Hinweise zu geben, wie Ärger mit Versicherungen vermieden werden kann. Hat beispielsweise der Hausrat mehr Wert als in der Versicherungspolice festgelegt, spricht man von einer Unterversicherung. Oder sind nicht alle an der gleichen Wohnadresse lebenden Personen namentlich in der Versicherungspolice erwähnt, sind diese bei Schäden auch nicht versichert.
In beiden Fällen hat die Versicherung das Recht, Schadenfälle abzulehnen. Wenn der Versicherte die Versicherungsdeckung nicht korrekt angepasst hat, haben wir auch als Reklamationszentrale Schweiz keinen Einfluss auf Reklamationsfälle, die bei uns eingehen. Eine Intervention beim Versicherungsunternehmen macht auch von uns keinen Sinn, da die fehlende oder mangelhafte Deckung ganz klar in der Police festgehalten ist und der Versicherte diese beim Versicherungsabschluss akzeptiert hat.
Die Plattform doofgelaufen.ch widmet sich genau diesem Thema. Anhand von verschiedenen Beispielen, bei denen etwas falsch gelaufen ist, erhalten Sie wertvolle Tipps zu Haftpflicht- und Hausratversicherungen. Die Geschichten erzählen auf anschauliche Weise, wie Sie Fehler beim Abschluss von Versicherungen vermeiden können.
Im Beispiel von Jerom übernimmt die Versicherung nur einen Teil des entstandenen Schadens. Ihm wurde bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr sein teures Velo gestohlen und die mit der Versicherung vereinbarte Summe deckte nur einen Teil des Schadens ab.
Daniela ist frisch verliebt und ist vor ein paar Wochen mit ihrem Freund zusammengezogen. Beim romantischen Dinner fängt der Backofen Feuer. Da sie ihrer Versicherung nicht mitgeteilt hat, dass sie umgezogen ist und jetzt mit ihrem Freund zusammen wohnt, übernimmt die Versicherung auch hier nur einen Teil der Schadenssumme.
Die Bachelor-Arbeit ist fast fertig. Sybille feiert schon mal mit ihren Freunden eine ausschweifende Party. Sie kippt Wasser über ihren Laptop und die Bachelor-Arbeit ist futsch, der Laptop natürlich auch. Die Studentin hat vergessen, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Für die Kosten des neuen Laptops muss sie selber aufkommen.
Dorothes kleine Tochter ist experimentierfreudig und will wissen, wie lange es geht, bis das WC überläuft. Sie überflutet die Wohnung und verursacht einen Wasserschaden. Dorothe und ihr Mann sind unterversichert, da sie ihre Versicherungssumme nach der Anschaffung ihrer Designer-Möbel und der teuren Home-Cinema Anlage nicht angepasst haben. Die Versicherung bezahlt deshalb nur einen minimalen Teil ihres teuren Hausrats.
Eine Hausratversicherung übernimmt Schäden am Hausrat der versicherten Person. Der Hausrat muss sich an deren Wohnort befinden und die Deckung hängt von der Höhe der versicherten Summe ab. Schäden am Hausrat entstehen durch folgende Ereignisse:
Eine Haftpflichtversicherung schützt Versicherte, falls sie anderen Personen oder deren Sachen Schaden zufügen. Für relativ kleine Prämien zahlt die Versicherung im Schadenfall meist hohe Beiträge aus und schützt in folgenden Fällen:
Um böse Überraschungen mit Versicherungen zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, die Deckung Ihrer Hausrat- und Haftpflichtversicherung unbedingt anzupassen, sobald sich etwas an Ihrer Lebenssituation verändert hat. Auch ein regelmässiger Versicherungsvergleich macht Sinn, da die Bedürfnisse des Versicherten so unterschiedlich sind wie das Angebot der Versicherungen.
Sollte sich Ihre Versicherung aus irgendwelchen Gründen trotz ausreichender Deckung weigern, den Schaden komplett oder nur teilweise zu übernehmen, prüfen wir Ihren Fall natürlich gerne und schreiben eine Reklamation in Ihrem Namen an die richtigen Stellen.
Falls Sie nicht finden wonach Sie suchen, tragen Sie Ihren Ärger bitte unter "Was ärgert
Sie" ein.
Sobald wir neue Informationen dazu haben, werden wir Sie benachrichtigen.
Bleiben Sie informiert und erhalten Tipps, Warnungen und News
![]() |
Thank you for Signing Up |
Kommentar schreiben