Seit 2017 sammelt die Reklamationszentrale Schweiz Erfahrungen geschädigter Kunden und klärt in ihrem Blog Konsumenten über die Masche der Top Money (Top AG Ltd) auf.
Bereits am 11. Januar 2017 wurden gleich zwei Zürcher Anwaltskanzleien beauftragt, die Reklamationszentrale unter Druck zu setzen, damit Blogeinträge und Inhalte über das Geschäftsgebaren gelöscht werden. Es macht den Anschein, dass TopMoney (Top AG Ltd) mit dieser Anzeige versucht die Publikation des jährlich erscheinenden Reklamationsbarometers zu verhindern.
Etwas erstaunt waren wir trotzdem über die Tatsache, dass eine renommierte Anwaltskanzlei eine Firma wie TopMoney (Top AG Ltd) vertritt. Schliesslich geniesst deren Geschäftsführer doch eher einen zweifelhaften Ruf, wie dies in den Medien bereits mehrfach publiziert wurde.
Durch die Anzeige fühlen wir uns in unserer Aufklärungsarbeit zu Finanzsanierern bestätigt. Diese Reaktion zeigt zum einen, dass die Firma TopMoney (Top AG Ltd) mit ihrer Masche Geld verdient und wir mit unseren Publikationen dieses Geschäftsmodell stören.
Die Reklamationszentrale Schweiz veröffentlicht jährlich ein Reklamationsbarometer, welches anhand von eingegangenen Reklamationen, Suchanfragen und Klicks eine Rangliste erstellt. Es erstaunt nicht, dass 2017 TopMoney (Top AG Ltd) und Letramministrazione SA an der Spitze stehen.
Unsere Recherchen decken weitere Details zu den Firmen und Geschäftsgebaren von TopMoney (Top AG Ltd.) und dessen Geschäftsführer auf. Weitere Deitails dazu finden Sie in unserem Beitrag: Die Masche von TopMoney & Letramminstrazione SA.
Unsere Erfahrungen zeigen leider, dass die Chancen auf eine Geldrückzahlung sehr schlecht stehen. Das liegt einerseits am Umstand, dass das Geld aufgrund des meist ausländischen Firmensitzes nicht mittels Betreibung zurückgefordert werden kann und andererseits an der Tatsache, dass sich solche Firmen aus strafrechtlicher Hinsicht in einem Graubereich bewegen.
Bei begründetem Betrugsverdacht raten wir Ihnen:
Unsere juristischen Partner sind bemüht, eine Lösung zu finden, um diesen Firmen endgültig das Handwerk zu legen.
Bitte vervollständigen Sie das Formular, damit wir Fallschilderungen und Beweisdokumente sammeln können (kostenlose Dienstleistung).
Gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 30.00 verfassen wir in Ihrem Namen zusätzlich ein Kündigungsschreiben und ergänzen die Rückforderung allfälliger bereits bezahlter Gebühren. Sie erhalten das Kündigungsschreiben von uns zur Unterschrift per E-Mail, damit Sie dieses per Einschreiben selber verschicken können.
Falls keine Reaktion resp. Rückzahlung erfolgt, sollten Sie eine Anzeige erstatten. Unser Kündigungsschreiben sowie allfällige Dokumente können Sie der Polizei zur Verfügung stellen.