Mit einer Mängelrüge können Sie sich gegen ein mangelhaftes Produkt aus einem Kaufvertrag oder gegen mangelhafte Arbeit aus einem Werkvertrag zur Wehr setzen. Es ist eine Reklamation an den Verkäufer oder an den Werkunternehmer, wenn Sie mit
einer Eigenschaft oder einer Leistung nicht zufrieden sind. Damit die Mängelrüge rechtlich gültig ist, müssen diverse Punkte beachtet werden.
Schreiben Sie keine Mängelrüge bei offensichtlichen Mängeln, verlieren Sie Ihre Rechte wie Rückgabe, Nachbesserung oder Preisminderung. Im
Mietrecht ist die Mängelrüge wichtig für den Vermieter. Mit dieser zeigt er dem
Mieter am Ende des Mietverhältnisses diejenigen Schäden an, welche der Mieter übernehmen muss. Unterlässt der Vermieter diese Mängelrüge, verliert er seine Ansprüche auf Schadenersatz.
Sie sind Vermieter und sind sich bei der Abnahme der vermieteten Wohnung oder Immobilie mit dem Mieter betreffend Schäden oder Reparaturen uneinig.
Beim Mietrecht muss der Vermieter die Mängelrüge ebenfalls schriftlich formulieren. Auch hier empfehlen wir bei der Abgabe der Mietsache ein Protokoll zu erstellen und dieses vom Mieter unterschreiben zu lassen. Sofern der Mieter dieses nicht unterzeichnet, muss die Rüge innert 3 Tagen via Einschreiben versendet werden. Auch im Mietrecht muss jeder Mangel klar und präzis umschrieben werden. Zudem muss der Hinweis angebracht werden, dass man den Mieter dafür haftbar machen will.
Mietrecht - Artikel 267a Abs. 1 Obligationenrecht
“Nach Ablieferung des Werkes hat der Besteller, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, dessen Beschaffenheit zu prüfen und den Unternehmer von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen.”
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