Damit eine Klage vor Gericht kommt, muss der Betroffene noch während der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eine schriftliche Einsprache erheben. Kommt es im Rahmen dieser Einsprache nicht zu einer Einigung, kann der Angestellte die Klage weiterziehen. Ein grosses Problem bei einem solchen Rechtsstreit ist der Beweis. Vor Gericht muss der Entlassene beweisen können, dass die Kündigung missbräuchlich war. Mit einer juristischen Prüfung schaffen Sie Klarheit.
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