ElitePartner kündigen - niveaulose Aboverlängerungen

Die Online-Partnervermittlung ElitePartner verspricht ihren Kunden das Kennenlernen von Singles mit Niveau, handelt aber selbst ohne solches bzw. sogar in Widerspruch zu Schweizerischem Recht. So erschwert ElitePartner das Kündigen von Verträgen oder verlängert Abos ohne Zustimmung automatisch. Wie Sie sich dagegen wehren können, zeigen wir hier.

ElitePartner-Verträge sind ungültig

Kostenpflichtige Mitgliedschaften bei ElitePartner sind juristisch gesprochen als Auftrag zur Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung (Partnerschaftsvermittlungsvertrag) gemäss Art. 406a ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) zu qualifizieren.

Art. 406d OR sieht zur Gültigkeit des Vertrages Schriftlichkeit mit einer eigenständigen Unterschrift der Vertragsparteien voraus, also des Kunden und der Online-Partnervermittlung (vgl. Art. 13 OR). Dies geschieht bei einem Vertragsabschluss bei ElitePartner allerdings nicht. Auch die gleichwertige, digitale Signatur kommt nicht zur Anwendung (vgl. Art. 14 Abs. 2bis OR). Somit sind solche Verträge formnichtig, d.h. ungültig, und mit ihnen auch die automatische Vertragsverlängerung. Schweizer Rechtsgelehrte sind sich in diesem Punkt einig.

ElitePartner sieht das allerdings anders und hält das sogar explizit in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest (siehe Punkt 1.4 der AGB von ElitePartner). Das ändert an der Ungültigkeit des Vertrages und der damit verbundenen Vertragsverlängerung aber nichts: die zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen von Art. 406d OR gelten.

Obwohl die automatische Vertragsverlängerung bei ElitePartner rechtswidrig und damit ungültig ist, wendet die Online-Plattform diese missbräuchliche Praxis in der Schweiz schon seit Jahren an. Es kam bislang noch zu keinem Gerichtsurteil in der Sache.

Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen

Da Ihre Mitgliedschaft unter die Bestimmungen des Partnerschaftsvermittlungsvertrages fällt, gilt zwingend ein Widerrufsrecht innert 14 Tagen nach der Unterzeichnung des Vertrags (vgl. Art. 406d Ziff. 5 und 6 OR) und die jederzeitige Kündbarkeit ohne Angabe von Gründen. Art 406d OR sieht dabei zwingend vor, dass der Kunde über die Beendigungsrechte im Vertrag schriftlich informiert werden muss. Allerdings verliert ElitePartner bei Vertragsabschluss und in den dazugehörigen AGB darüber kein Wort. Dies wiederum macht den Vertrag bei ElitePartner, mitsamt der automatischen Vertragsverlängerung, nichtig.

Wie Sie aus dem Vertrag mit ElitePartner kommen

Es gibt immer wieder Kunden, die aus dem Vertrag mit ElitePartner kündigen möchten. ElitePartner bietet Mitgliedschaften mit verschiedenen Vertragslaufzeiten an. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich das Abo automatisch um erfahrungsgemäss 6 -12 Monate (worauf ElitePartner in missbräuchlicher Manier auch spekuliert).

Grundsätzlich können Sie Ihr ElitePartner-Abo per E-Mail kündigen. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen aber, dies schriftlich und per Einschreiben zu tun. Gemäss unserer Erfahrung auf Grund zahlreicher Schilderungen von Kunden wird ElitePartner die Kündigung – obwohl diese rechtlich völlig korrekt erfolgt – nicht einfach so hinnehmen. Unter Verweis auf die (rechtlich ungültigen) AGBs wird ElitePartner darauf verweisen, dass eine Kündigung nicht möglich sei. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Selbst wenn die Online-Partnervermittlung einen rauen Ton anschlägt und mit Anwälten und Gerichtsverfahren droht, können Sie dies gelassen hinnehmen. ElitePartner hat aufgrund ihres missbräuchlichen Geschäftsmodells kein Interesse daran, vor Gericht zu gehen.

Idealerweise gehen Sie daher folgendermassen vor:

  • Teilen Sie ElitePartner mit, dass der Vertrag von Anfang an gemäss Schweizerischem Rech formnichtig war
  • Erklären Sie ElitePartner die sofortige Kündigung unter Verweis auf Art. 404 OR

Wir können dies aber auch gerne für Sie übernehmen.

Juristisches Schreiben und Geldrückforderung, ElitePartner jetzt kündigen

Für nur CHF 69.- setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei ElitePartner Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

lic. iur. Christian Jenny

"Obwohl die automatische Vertragsverlängerung bei ElitePartner rechtswidrig und damit ungültig ist, wendet die Online-Plattform diese missbräuchliche Praxis in der Schweiz schon seit Jahren an."

Kundenerfahrungen



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