Es erreichen uns immer wieder Anfragen von Unternehmern, welche gegen Ihren Willen kostenpflichtige Verträge abgeschlossen haben für vermeintliche Einträge in ein Branchenregister. Besonders fies ist dabei, dass den Jungunternehmern vorgegaukelt wird, dass es sich um ein offizielles, amtliches Schreiben handeln würde. In Wahrheit entpuppt sich dann das behördliche Dokument als betrügerischer Vertrag, oft auch mit langen Vertragslaufzeiten über mehrere Jahre.
Die Schreiben für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis werden in Form von Formularen per Post oder per Fax versendet. Dabei wird der Empfänger aufgefordert, die Korrektheit der Geschäftsadresse zu überprüfen sowie allfällige Änderungen vorzunehmen und die von ihm angebotenen Dienstleistungen und Produkte einzutragen, um auf der Werbeplattform dabei zu sein. Wer das Schreiben nur oberflächlich durchliest glaubt, dass das Angebot gratis sei. Doch wer das Formular unterzeichnet, wird im Nachhinein feststellen müssten, dass in Wahrheit ein Vertrag unterzeichnet wurde: Im Kleingedruckten verstecken sich meist rechtlich kompliziert formulierte Vertragsklauseln. Somit führen die Unterzeichnung und die Retournierung des Formulars zum Abschluss eines Vertrages, der eine minimale Laufzeit von ein bis drei Jahren aufweisen kann. Gemäss Rückmeldung von Mitgliedern beläuft sich der Rechnungsbetrag bis zu CHF 2'000.--
Die Betrüger lassen die Schreiben oft so wirken, als kämen sie von einem öffentlichem Amt: Sie tragen ein Aktenzeichen, sind mit einem Wappen geschmückt, haben Belegnummern, behördlich wirkende Zeichen und nicht selten eine amtstypische Schrift und einen juristischen Anstrich.
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, sollten Sie auf jeden Fall das Kleingedruckte lesen. Denn im Kleingedruckten wird, wenn auch kompliziert formuliert, darauf hingewiesen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Branchenbuch oder ein Unternehmensregister handelt.
Zahlen Sie auf keinen Fall eine Rechnung. Auch dann nicht, wenn Sie gemahnt werden. Denn die Verfasser dieser Schreiben wissen genau, dass sie sich rechtlich auf dünnem Eis befinden, resp. je nach Art der Vorgehensweise gegen das Gesetz verstossen (insbesondere gegen das Lauterkeitsrecht).
Gemäss unseren Erfahrungen werden die Betrüger, nach weiteren zwei, drei Mahnungen, vor weiteren Schritten absehen.
Leider werden Sie das Geld wohl abschreiben müssen, denn die Betrüger sind schwer zu fassen und befinden sich nicht selten im Ausland. Dennoch haben Person, welche auf einen
solchen Registerschwindel hereingefallen sind, die Möglichkeit den Anbieter beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zu melden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Das SECO wird dann, sollten mehrere Meldungen zum gleichen Anbieter eingehen, eine Straf- oder Zivilklage erheben. Weiter haben Sie auch die Möglichkeit, beim Polizeiposten Ihres Geschäftssitzes eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Lauterkeitsrecht zu erheben.
Quelle: Beobachter (24.02.2017)
Die Liste von dubiosen Unternehmungen, welche solche fiktiven Branchenbucheinträge anbieten ist leider sehr lange und wird immer länger. Der Beobachter hat 2017 eine (nicht abschliessende) Liste solcher Betrüger zusammengestellt.
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