Wer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Datingportalen abschliesst, der geht – juristisch gesprochen - einen Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (Partnerschaftsvermittlungsvertrag) gemäss Art. 406a ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) ein. Art. 406d OR sieht zur Gültigkeit des Vertrages Schriftlichkeit mit einer eigenständigen Unterschrift der Vertragsparteien voraus, also des/der Kunden/Kundin und der Online-Partnervermittlung (vgl. Art. 13 OR). Das aber geschieht bei einem Vertragsabschluss bei den Portalen nicht. Auch die gleichwertige, digitale Signatur kommt nicht zur Anwendung (vgl. Art. 14 Abs. 2bis OR). Somit sind solche Verträge formnichtig und mit ihnen auch die automatische Vertragsverlängerung. Unter Schweizer Rechtsgelehrten besteht hier absolute Einigkeit.
Die Anzahl geschädigter Personen ist sehr hoch und kann u.a. anhand von Usern auf unseren Blogartikeln gemessen werden:
Im 2021 haben wir nach Erhalt häufiger Reklamationen weitere Artikel geschrieben zu:
Bei rund 50'000 geschädigten Kunden mit einer durchschnittlichen Schadensumme von 500 EUR pro Person beträgt die jährliche Schadensumme ca. CHF 30 Millionen. Dabei handelt es sich nur um unsere Schätzung. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher ist.
Systematische Verbreitung von Unwahrheiten:
Auch wenn Parship & Co. eigentlich genau wissen, dass die Verträge und die automatischen Aboverlängerungen ungültig sind, fabrizieren sie doch immer wieder Argumente, um den Kunden und Kundinnen Angst zu machen und sie nicht aus dem Vertrag aussteigen zu lassen. Regelmässig erfinden sie Unwahrheiten, die angeblich beweisen würden, dass Art. 406a ff. OR nicht auf sie anwendbar sei, was aber nicht stimmt. Sie üben so systematisch Druck auf ihre Mitglieder aus.
Grosse Unterschiede bei Kreditkartenfirmen:
Wenn nicht geschuldete Beträge per Kreditkarte bereits abgebucht wurden, können diese mit einem sogenanntem Chargeback-Verfahren beim Kreditkartenanbieter zurückgefordert werden. Unsere Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass zwischen den Schweizer Kreditkartenunternehmen grosse Unterschiede in der Kundenhilfsbereitschaft bestehen. Insbesondere Viseca, Paypal und Postfinance lassen Wünsche übrig. Kulanter hingegen sind Cembra Moneybank, Cornercard und ab und zu auch Swisscard.
Inkasso:
Um (nicht geschuldete) Beträge einzufordern, übergeben die Datingplattformen die Fälle oft an Inkassofirmen wie beispielsweise Ideal Payment AG. Diese üben dann nochmals ordentlich Druck aus, indem sie ebenfalls mit nicht haltbaren Argumenten die Kunden und Kundinnen versuchen zu überzeugen, das Geld doch einfach einzubehahlen. Es wird sogar mit Betreibungen gedroht. Da aber klar ist, dass die Datingportale keinerlei Interesse an einem Gerichtsprozess haben (siehe unten "Schaffung von Präjudiz"), sind diese Androhungen reine Schikane und dienen zur Einschüchterung. Leider ist es rechtlich nicht möglich, Inkassofirmen das Versenden von Briefen und Mahnungen zu verbieten. Deswegen ist es umso wichtiger zu wissen, dass es sich dabei um Angstmacherei handelt und man diesen Zahlungsaufforderungen auf keinen Fall nachkommen sollte.
Auf den unten aufgeführten Blogartikeln zeigen wir, wie Sie aus der Abofalle bei den jeweiligen Datingplattformen rauskommen. Ebenfalls setzen unsere Juristen für nur CHF 49.– ein Kündigungsschreiben für Sie auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern können. Wir konnten so seit letztem Herbst schon rund 1000 Kunden und Kundinnen helfen und wir werden nicht aufhören, bis die Firmen ihre Vorgehensweise dem Schweizer Recht angepasst haben.
Obwohl die automatischen Vertragsverlängerungen rechtswidrig und damit ungültig sind, wenden die Online-Plattformen diese missbräuchliche Praxis in der Schweiz schon seit Jahren an. Dabei kam es bislang noch nie zu einem Gerichtsurteil. Wir wollen dies ändern. Deswegen gehen wir gerichtlich gegen die Datingplattformen vor und wollen einen Präzedenzfall schaffen. Auf unserem Weg zu diesem Präzedenzfall haben wir bereits einen ersten Teilerfolg verbuchen können, denn wir haben von der Schlichtungsbehörde eine Klagebewilligung erhalten. Dem Gerichtstermin steht somit nichts mehr im Weg.
Sollten die Gerichte zu unseren Gunsten entscheiden, wird dies positive Auswirkungen auf alle künftigen Fälle haben. Es wäre dann richterlich bestätigt, was Schweizer Rechtsgelehrte schon lange wissen: dass die Vorgehensweisen von Parship & Co. rechtswidrig sind. Es wäre danach für Schweizer Kundinnen und Kunden viel einfacher, unrechtmässig abgebuchtes Geld rückerstattet zu bekommen.
Es handelt sich dabei um einen regelrechten Kampf ”David gegen Goliath”. Datingplattformen haben aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen eines solchen Gerichtsurteils ein sehr grosses Interesse daran, dies mit allen Mitteln zu verhindern. Schliesslich verdienen solche Plattformen mit dieser Abzocke jährlich Millionen, ohne eine Leistung dafür zu erbringen.
Wir als Reklamationszentrale Schweiz sind eine unabhängige Beschwerdestelle und sind daher nicht staatlich subventioniert, sondern ausschliesslich von privaten Einnahmen abhängig. Für uns besteht auch kein finanzielles Interesse an einem solchen Entscheid. Unser Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten nachhaltig zu schützen und die Datingplattformen nicht ungestraft davonkommen zu lassen.
Um die Gerichts- und Anwaltskosten decken zu können, sind wir auf jeden Franken angewiesen. Werden Sie Teil der Lösung und unterstützen Sie uns mit einer Spende. Jeder noch so kleine Betrag hilft uns, gegen diese unfaire Abzocke vorzugehen.
* Diese Liste ist nicht abschliessend. Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit einer anderen Datingplattform gemacht haben, können Sie uns dies unter Was ärgert Sie? mitteilen.
Falls Sie nicht finden wonach Sie suchen, tragen Sie Ihren Ärger bitte unter "Was ärgert
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