Garantie auf gekauften Waren

Seit dem 1. Januar 2013 haben Konsumenten neu zwei Jahre Garantie auf gekauften Waren. Gilt die Frist immer? Welche Mängel sind anerkannt? Darf der Kunde das Geld zurück verlangen?

Gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen «Gewährleistung» und «Garantie»?

Die Begriffe «Gewährleistung» und «Garantie» sind im Zusammenhang mit dem Kauf von Konsumgütern praktisch gleichbedeutend. Das Obligationenrecht spricht in Artikel 210 Absatz 1 von «Gewährleistung», was bedeutet, dass der Verkäufer während zwei Jahren für ein mängelfreies Produkt einzustehen hat. «Garantie» wird in der Rechtssprache im Zusammenhang mit verschiedenen Verpflichtungen verwendet, unter anderem im Kaufrecht für die Gewährleistung. Im Rahmen einer vertraglichen Garantie kann ein Verkäufer jedoch die gesetzliche Vorgaben erweitern oder einschränken. Er kann zum Beispiel das Vorhandensein spezieller Eigenschaften zusichern oder ein defektes Gerät bloss reparieren, statt es zu ersetzen.

Händler behaupten, die gesetzliche Garantie gelte nicht bei allen Mängeln. Stimmt das?

Nein. In einzelnen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen steht zwar, unter die gesetzliche Gewährleistung würden nur beim Kauf bereits vorhandene Mängel fallen. Später auftretende Mängel seien nur im Rahmen einer freiwilligen Garantie oder einer Garantieversicherung gedeckt. Das ist falsch. Die gesetzliche Gewährleistung gilt laut Bundesgericht für sämtliche Mängel, die während der zweijährigen Frist auftreten, sofern sie nicht auf unsorgfältige Handhabung des Käufers zurückzuführen sind.

Gilt die neue Garantiefrist auch für Zubehör und Verschleissteile?

Ein Kunde hat Anspruch auf ein mangelfreies Produkt. Das gilt auch für Zubehör und Verschleissteile, wenn sie mangelhaft sind. Abnützung dagegen fällt nicht unter Garantie.

Darf die Garantiefrist verkürzt oder ausgeschlossen werden?

Laut Gesetz muss die Garantiefrist mindestens zwei Jahre betragen, bei Gebrauchtwaren ein Jahr. Diese Fristen dürfen nicht verkürzt werden. Auch nicht mit dem Verweis auf eine kürzere Herstellergarantie. Dagegen ist es auch künftig möglich, die Garantie ganz auszuschliessen. In diesem Fall ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, den Kunden vor dem Kauf zu informieren.

Was gilt, wenn auf der Quittung noch immer «1 Jahr Garantie» aufgedruckt ist?

Für alle Produkte, die seit dem 1. Januar 2013 verkauft worden sind, gilt von Gesetzes wegen die neue, zweijährige Garantiefrist. Der Aufdruck auf dem Kassabeleg ist nicht verbindlich.

Gibt es nach einem Austausch während der Garantiefrist wieder zwei Jahre Garantie?

Ja. Wenn ein defektes Gerät ersetzt wird, anerkennt der Verkäufer den Mangel. Dadurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen. Das gleiche gilt, wenn das Gerät repariert worden ist.

«Garantie» – was bedeutet das?

Ein Verkäufer hat einen tadellosen Kaufgegenstand zu liefern. Die Sache muss über alle zugesicherten Eigenschaften verfügen und darf keine Mängel aufweisen. Der Verkäufer muss während einer bestimmten Frist für die Qualität seines Produktes einstehen, also Gewähr bieten. Das Gesetz spricht denn auch von «Gewährleistung», umgangssprachlich ist häufig von «Garantie» die Rede.

Wann ist ein Produkt mangelhaft?

Wenn ein Kaufgegenstand nicht zum vorgesehenen Gebraucht taugt, liegt ein Mangel vor. Zum Beispiel, wenn sich Nähte an einem Kleidungsstück lösen oder sich die Uhr trotz Zusicherung als nicht wasserdicht erweist. Kein Mangel liegt vor, wenn ein Schaden infolge falscher Handhabung entstanden ist.

Ist ein Produkt mangelhaft, muss der Käufer den Mangel sofort rügen. Tut er das nicht, akzeptiert er den Mangel und verzichtet auf seinen Garantieanspruch.

Gibt es ein neues Gerät oder das Geld zurück?

Laut Gesetz stehen einem Kunden drei Möglichkeiten offen: Er kann vom Vertrag zurücktreten, einen Preisnachlass verlangen oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt. Juristen sprechen von Wandelung, Minderung und Ersatzlieferung.

Einen Anspruch auf Reparatur gibt es im Gesetz nicht. Das bedeutet, dass der Verkäufer einem Kunden eine Reparatur nicht aufzwingen darf. Ausser, dies sei vertraglich so vereinbart worden.

Wann und wie oft muss man eine Reparatur akzeptieren?

Die gesetzlichen Mängelrechte sind nicht zwingend, dürfen also vertraglich eingeschränkt oder abgeändert werden. Viele Anbieter machen von dieser Möglichkeit in ihren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen Gebrauch.

Fast immer sind in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen Minderung und Wandlung ausgeschlossen. Stattdessen gibt es eine kostenlose Reparatur. Damit solche Bestimmungen gelten, muss der Verkäufer seinen Kunden vor dem Kauf darauf hinweisen. Allerdings muss kein Kunde unzählige Reparaturversuche akzeptieren. Schlägt eine Reparatur mehr als zweimal fehl, kann er Ersatz beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten.



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