Schadenersatz bei Behandlungsfehler von Arzt - was kann ich als Patient tun?

Bei medizinischen Behandlungsfehlern stehen Patientinnen und Patienten umfassende Rechte zu. Doch wie genau sieht die rechtliche Lage aus und welche Schritte sollten Betroffene im Schadensfall unternehmen?

Arzthaftung bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte für Fehler verantwortlich gemacht werden können, die während einer Behandlung passieren und die Gesundheit des Patienten schädigen. Diese Verantwortung kann entweder aus einem Vertrag zwischen Arzt und Patient oder aus allgemein geltendem Recht abgeleitet werden.

Die Rechtsgrundlagen und die Sorgfaltspflicht des Arztes

In der Schweiz basiert die Arzthaftung auf zwei wichtigen Gesetzen:

  1. Vertragliche Haftung: Artikel 97 des Obligationenrecht (OR) regelt, dass Ärztinnen und Ärzte für Schäden haften, wenn sie ihre vertraglichen Pflichten gegenüber dem Patienten verletzen.

  2. Deliktsrecht (unerlaubte Handlung): Artikel 41 OR besagt, dass Ärzte auch haften, wenn sie durch eine unerlaubte Handlung einen Schaden verursachen.

Ärzte müssen ihre Patientinnen und Patienten immer mit grösster Sorgfalt und nach den anerkannten medizinischen Standards behandeln. Wenn sie diese Sorgfaltspflicht nicht einhalten, können sie zur Verantwortung gezogen werden.[1]

Was versteht man unter einem Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die medizinische Behandlung nicht den fachlichen Standards entspricht und dadurch ein Schaden entsteht. Zu den häufigsten Fehlern zählen Diagnosefehler, Operationsfehler oder die fehlerhafte Verordnung von Medikamenten[2]. In der Regel muss der Patient beweisen, dass ein solcher Fehler passiert ist und dass dieser Fehler den Schaden verursacht hat.

Auch haben Patientinnen und Patienten das Recht auf umfassende Aufklärung über die Risiken und Alternativen einer Behandlung sowie das Recht auf Einsicht in ihre Krankenakte. Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler stehen dem Patienten verschiedene Ansprüche zu, darunter Schadenersatz für Heilungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.[3]

So sollten Sie in einem Schadensfall vorgehen

Wenn Sie als Patientin oder als Patient vermuten, dass Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Dokumentation sammeln: Alle relevanten Unterlagen wie Arztberichte, Rechnungen und Korrespondenzen sollten gesammelt werden.

  2. Zweitmeinung einholen: Es kann hilfreich sein, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen.

  3. Rechtsberatung: Eine Anwältin oder ein Jurist kann Sie bei der rechtlichen Einschätzung und der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen.

  4. Meldung an den Kantonsarzt: Der Kantonsarzt kann bei Fehlbehandlungen Massnahmen gegen einen Arzt oder eine Ärztin ergreifen. Wie Verwarnung, Verweis, Geldstrafe, Auflagen oder sogar Entzug der Betriebsbewilligung. Beachten Sie aber, dass die Kompetenzen der Kantonsärzte in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich ausgestaltet sind. Im Kanton Zürich ist eine solche Meldung z.B. möglich.

[1] Vgl. Beobachter vom 22. Juli 2020: «Medizinrecht in der Schweiz – so ist die Rechtslage»

[2] Vgl. Iris Herzog-Zwitter in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 1. Februar 2020: «Kernaussagen zum Arzthaftungsrecht»

[3] Siehe Comparis.ch vom 21. Februar 2023: «Sorgfaltspflicht und Behandlungsfehler: Was kann ich als Patient tun?»


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lic. iur. Christian Jenny

«Ärzte müssen ihre Patientinnen und Patienten immer mit grösster Sorgfalt und nach den anerkannten medizinischen Standards behandeln. Wenn sie diese Sorgfaltspflicht nicht einhalten, können sie zur Verantwortung gezogen werden.»


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