Ungerechtfertigte Rechnungen von DataLogic solutions GmbH für cata.ch

Die DataLogic solutions GmbH verschickt Rechnungen an Unternehmungen in der ganzen Schweiz. Dies für einen Eintrag in ein Register, resp. eine Suchmaschine namens cata.ch. Solange kein rechtsgültiger Vertrag mit der DataLogic solution GmbH besteht, ist auch nichts geschuldet.

Wie wir in unserem Beitrag Vorsicht bei Registerhaien und Adressbuchschwindlern bereits berichtet haben, erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder Schreiben von sog. «Adressbuchschwindlern» für angebliche Einträge in ein nutzloses Firmenregister. Diese oft offiziell-amtlich wirkenden Formulare sollen dann unterzeichnet an die entsprechende Firma retourniert werden. Dabei handelt es sich aber in Wahrheit um verschleierte Offerten. Wer dieses Formular retourniert, geht dann unwillentlich und unwissentlich einen Vertrag ein. Wie im verlinkten Beitrag dargestellt, ist ein solches Vorgehen rechtswidrig. Die DataLogic solutions GmbH mit Sitz in Kreuzlingen (Kanton TG) geht dabei aber noch einen Schritt weiter: Sie verschickt gleich Rechnungen, ohne sich die Mühe mit der verschleierten Offerte zu machen.

Gemäss den AGB von cata.ch erfolgt eine Registrierung «automatisch»

Die uns vorliegenden Rechnungen von cata.ch sind dabei alle identisch: Sie weisen einen Rechnungsbetrag für eine Dienstleistung namens «Lokal-Eintrag Premium» für eine zukünftige Abrechnungsperiode aus. Die Schreiben sind schlicht gehalten und tragen das Logo von «cata.ch», welches auf den ersten Blick sehr dem Logo von «local.ch» ähnelt (dabei steht local.ch aber in keiner Verbindung zur DataLogic solutions GmbH). Wie uns sämtliche Unternehmerinnen und Unternehmer glaubhaft darlegen, welche so eine Rechnung erhielten, haben diese aber gar nie einen Vertrag mit der DataLogic solution GmbH abgeschlossen. Einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DataLogic solution GmbH offenbart: Ein solcher Vertrag ist denn auch nach Ansicht von cata.ch gar nicht nötig, denn in Punkt 2.1 der AGB heisst es: «Auf cata.ch werden Sie dank innovativer Technologien automatisch registriert. Durch die Auswertung öffentlicher Daten, die bereits im Internet verfügbar sind, werden Sie ohne jeglichen manuellen Aufwand in unsere Datenbank aufgenommen.» Mit anderen Worten: cata.ch entnimmt aus dem Internet einfach die vorhandenen Daten von Unternehmungen und betrachtet diese als in ihrem Verzeichnis registriert.

Rechnungen von cata.ch haben gar keine Vertragsgrundlage

Weiter heisst es dann in den AGB, dass man die Möglichkeit habe, diese Registrierung – welche automatisch erfolgte – als «Premium Eintrag» für Google- und Facebook-Werbung zu nutzen. Wer diesen «Premium Eintrag» nicht wolle, so heisst es in Punkt 3, könne einfach die dazugehörige Rechnung ignorieren. Für uns steht klar fest: cata.ch verschickt Rechnungen, ohne Rechtsgrundlage und spekuliert darauf, dass die Empfänger diese dann im «Alltagstress» nicht näher prüfen und bezahlen. Wir halten eine solche Geschäftspraxis für unlauter und damit für rechtswidrig.

Was kann ich tun, wenn ich eine solche Rechnung von cata.ch erhalten habe?

Wenn Sie nie von sich aus wissentlich und willentlich einen Vertrag mit der DataLogic solutions GmbH, resp. cata.ch abgeschlossen haben, dann können sie die Rechnung getrost ignorieren. Wir sind allerdings der Ansicht, dass Sie – am besten mittels eingeschriebenen Briefes – gegenüber der DataLogic solutions GmbH darlegen, dass gar kein Vertragsverhältnis besteht und somit nichts geschuldet ist. Weiter empfiehlt es sich in diesem Schreiben darzulegen, dass sämtliche Daten von Ihnen in dieser Datenbank zu löschen sind und Sie explizit keinerlei Korrespondenz, Rechnungen, Mahnungen etc. von cata.ch wünschen.

Und was, wenn ich die Rechnung von cata.ch bereits bezahlt habe?

Wenn Sie die Rechnung von cata.ch versehentlich bereits bezahlt haben, dann raten wir zu folgendem Vorgehen: Sie müssen die Rechnung so schnell als möglich mittels eingeschriebenen Briefes anfechten und den versehentlich überwiesenen Betrag zurückfordern. Berufen Sie sich dabei auf einen Grundlagenirrtum (Art. 24 Abs. 1 Ziffer 4 des Schweizerischen Obligationenrechtes, OR). Sie können in diesem Schreiben darlegen, dass Sie irrtümlich, resp. in der Folge einer absichtlichen Täuschung die Rechnung der DataLogic solutions GmbH bezahlt haben. Das bereits bezahlte Geld können Sie auf der Grundlage einer ungerechtfertigten Bereicherung (vgl. Art. 62 OR) zurückfordern. Dieser Rückforderungsanspruch besteht innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Irrtum bemerkt haben.


Sie wollen sich nicht mit cata.ch herumschlagen – wir übernehmen dies für Sie!

Wenn Sie gegenüber der DataLogic solutions GmbH professionell und rechtssicher darlegen wollen, dass gar kein Vertragsverhältnis besteht und somit nichts geschuldet ist, setzen unsere Juristen für nur CHF 69.00 ein Schreiben auf, in welchem wir die Sach- und Rechtslage klar darlegen.

Sie haben die Rechnung von cata.ch bereits bezahlt? Auch in diesem Falle verfassen unsere Juristen für Sie ein fachlich fundiertes Schreiben, mit welchem wir die Rechnung anfechten und das bereits bezahlte Geld zurückfordern.

lic. iur. Christian Jenny

"Wenn Sie die ungerechtfertigte Rechnung von cata.ch versehentlich bezahlt haben, dann fechten Sie diese an, in dem Sie einen Grundlagenirrtum geltend machen. Das bereits bezahlte Geld können Sie auf der Grundlage einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern.“ 



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Kommentare

  • Lea

    16.08.2023 18:35 Uhr


    Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Habe die Rechnung von Cata noch nicht bezahlt, und werde dies nun auch nicht tun. So eine Frechheit.
    Sie wollen 393.35 Franken, für einen Eintrag, den ich bei Local in Auftrag gebe. Zahlbar bis 29.08.23.
    Nun, besten Dank für die Aufklärung, freundliche Grüsse

  • Hess

    16.08.2023 19:58 Uhr


    Danke für Ihre Ausführungen. Das bestätigt meine Vermutung. Freundlich Grüsse

  • Zahnarztpraxis

    17.08.2023 15:03 Uhr


    Bin von der Ferien gekommen. Heute Fand Ich merkwürdige RG. Habe sofort telefoniert zu tel. Von Cata.ch 071 697 0032 nach 4x Nicht erfolgreiche versuche, habe Ich in Internet Rechagiert, und euere seite da gefunden. Ich habe nicht der RG. Bezahlt aber Ich will beitragen Betruger Hinter Gittern zu bringen. Vielen Dank für eueren Wachsamkait.
    Herzliche Grüsse

  • Andreas

    23.08.2023 17:14 Uhr


    Hervorragend wie sie auf diesen Schwindel reagierten und uns Kunden informieren. Ich bekam auch eine RG von Cata.ch und habe ihnen diese umgehend zur Info weitergeleitet.
    Freundliche Grüsse

  • Manuela

    25.08.2023 14:43 Uhr


    Besten Dank

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