Kategorie: Ungerechtfertigte Rechnungen.
UPDATE: Ungerechtfertigte Rechnungen von DataLogic solutions GmbH für cata.ch
Geschrieben von Reklamationszentrale Am .
Die DataLogic solutions GmbH verschickt Rechnungen an Unternehmungen in der ganzen Schweiz. Dies für einen Eintrag in ein Register, resp. eine Suchmaschine namens cata.ch. Solange kein rechtsgültiger Vertrag mit der DataLogic solution GmbH besteht, ist auch nichts geschuldet.
Wie wir in unserem Beitrag Vorsicht bei Registerhaien und Adressbuchschwindlern bereits berichtet haben, erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder Schreiben von sog. «Adressbuchschwindlern» für angebliche Einträge in ein nutzloses Firmenregister. Diese oft offiziell-amtlich wirkenden Formulare sollen dann unterzeichnet an die entsprechende Firma retourniert werden. Dabei handelt es sich aber in Wahrheit um verschleierte Offerten. Wer dieses Formular retourniert, geht dann unwillentlich und unwissentlich einen Vertrag ein. Wie im verlinkten Beitrag dargestellt, ist ein solches Vorgehen rechtswidrig. Die DataLogic solutions GmbH mit Sitz in Kreuzlingen (Kanton TG) geht dabei aber noch einen Schritt weiter: Sie verschickt gleich Rechnungen, ohne sich die Mühe mit der verschleierten Offerte zu machen.
Gemäss den AGB von cata.ch erfolgt eine Registrierung «automatisch»
Die uns vorliegenden Rechnungen von cata.ch sind dabei alle identisch: Sie weisen einen Rechnungsbetrag für eine Dienstleistung namens «Lokal-Eintrag Premium» für eine zukünftige Abrechnungsperiode aus. Die Schreiben sind schlicht gehalten und tragen das Logo von «cata.ch», welches auf den ersten Blick sehr dem Logo von «local.ch» ähnelt (dabei steht local.ch aber in keiner Verbindung zur DataLogic solutions GmbH). Wie uns sämtliche Unternehmerinnen und Unternehmer glaubhaft darlegen, welche so eine Rechnung erhielten, haben diese aber gar nie einen Vertrag mit der DataLogic solution GmbH abgeschlossen. Einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DataLogic solution GmbH offenbart: Ein solcher Vertrag ist denn auch nach Ansicht von cata.ch gar nicht nötig, denn in Punkt 2.1 der AGB heisst es: «Auf cata.ch werden Sie dank innovativer Technologien automatisch registriert. Durch die Auswertung öffentlicher Daten, die bereits im Internet verfügbar sind, werden Sie ohne jeglichen manuellen Aufwand in unsere Datenbank aufgenommen.» Mit anderen Worten: cata.ch entnimmt aus dem Internet einfach die vorhandenen Daten von Unternehmungen und betrachtet diese als in ihrem Verzeichnis registriert.
Rechnungen von cata.ch haben gar keine Vertragsgrundlage
Weiter heisst es dann in den AGB, dass man die Möglichkeit habe, diese Registrierung – welche automatisch erfolgte – als «Premium Eintrag» für Google- und Facebook-Werbung zu nutzen. Wer diesen «Premium Eintrag» nicht wolle, so heisst es in Punkt 3, könne einfach die dazugehörige Rechnung ignorieren. Für uns steht klar fest: cata.ch verschickt Rechnungen, ohne Rechtsgrundlage und spekuliert darauf, dass die Empfänger diese dann im «Alltagstress» nicht näher prüfen und bezahlen. Wir halten eine solche Geschäftspraxis für unlauter und damit für rechtswidrig.
Was kann ich tun, wenn ich eine solche Rechnung von cata.ch erhalten habe?
Wenn Sie nie von sich aus wissentlich und willentlich einen Vertrag mit der DataLogic solutions GmbH, resp. cata.ch abgeschlossen haben, dann können sie die Rechnung getrost ignorieren. Wir sind allerdings der Ansicht, dass Sie – am besten mittels eingeschriebenen Briefes – gegenüber der DataLogic solutions GmbH darlegen, dass gar kein Vertragsverhältnis besteht und somit nichts geschuldet ist. Weiter empfiehlt es sich in diesem Schreiben darzulegen, dass sämtliche Daten von Ihnen in dieser Datenbank zu löschen sind und Sie explizit keinerlei Korrespondenz, Rechnungen, Mahnungen etc. von cata.ch wünschen.
Update vom 19.09.2023 gem. Stellungnahme DataLogic solutions GmbHUnter folgenden Links haben die Kunden die Möglichkeit, ihre Rechnungen zu stornieren: https://cata.ch/bill/my/bills
Und was, wenn ich die Rechnung von cata.ch bereits bezahlt habe?
Wenn Sie die Rechnung von cata.ch versehentlich bereits bezahlt haben, dann raten wir zu folgendem Vorgehen: Sie müssen die Rechnung so schnell als möglich mittels eingeschriebenen Briefes anfechten und den versehentlich überwiesenen Betrag zurückfordern. Berufen Sie sich dabei auf einen Grundlagenirrtum (Art. 24 Abs. 1 Ziffer 4 des Schweizerischen Obligationenrechtes, OR). Sie können in diesem Schreiben darlegen, dass Sie irrtümlich, resp. in der Folge einer absichtlichen Täuschung die Rechnung der DataLogic solutions GmbH bezahlt haben. Das bereits bezahlte Geld können Sie auf der Grundlage einer ungerechtfertigten Bereicherung (vgl. Art. 62 OR) zurückfordern. Dieser Rückforderungsanspruch besteht innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Irrtum bemerkt haben.
Update vom 19.09.2023 gem. Stellungnahme DataLogic solutions GmbH
Falls es Kunden gibt, welche bereits irrtümlich eine Rechnung bezahlt haben, kann dieser Betrag hier zurückgefordert werden: https://cata.ch/force/retour/payed-bill.
DataLogic solutions GmbH / Cata.ch hat uns kontaktiert und Stellung zu den aktuellen Vorwürfen genommen (Update vom 19.09.2023)
Reklamationszentrale.ch
Auf unserer Plattform haben wir in den letzen Monaten zahlreiche Beschwerden von Kunden erhalten, welche sich darüber beschwert haben, dass sie ungefragt und ohne Auftrag einen Eintrag auf cata.ch inkl. Rechnung erhalten haben. Wie ist es dazu gekommen?
Antwort cata.ch
Wir sind ein seriöses Start-up und verfolgen das Ziel ähnlich wie monetas.ch oder moneyhouse.ch ein Firmenregister aufzubauen, welches für den Kunden noch mehr Möglichkeiten bietet, das jeweilige Unternehmen digital zu präsentieren. Wir wollten den Kunden so viel Arbeit wie möglich ersparen und haben dazu bereits einen Basisaccount erstellt. Dies ist nicht weiter tragisch und ist so wie bei der Coopzeitung. In diesem Beispiel haben auch alle Haushalte die Zeitschrift erhalten, ohne dass sie gefragt wurden.
Reklamationszentrale.ch
Wie sieht es denn mit der Rechnung aus? Einfach so ungefragt und ohne Auftrag eine Rechnung zu verschicken, verstösst ja gegen den Unlauteren Wettbewerb und kann beim Seco angezeigt werden.
Antwort cata.ch
Ja, dies ist uns bewusst und dafür entschuldigen wir uns. Wie so oft bei Startups ist uns da ein Fehler unterlaufen. Diese Rechnungen hätten zu diesem Zeitpunkt nicht verschickt werden sollen.
Reklamationszentrale.ch
Wie sollen sich Kunden nun verhalten. welche die Rechnung erhalten haben und von Ihrem Angebot nicht Gebrauch machen möchten? Und wie sollen sich Kunden verhalten, welche den Betrag irrtümlich gezahlt haben?
Antwort cata.ch
Unter folgenden Links haben die Kunden die Möglichkeit, ihre Rechnungen zu stornieren: https://cata.ch/bill/my/bills
Falls es Kunden gibt, welche bereits irrtümlich eine Rechnung bezahlt haben, kann dieser Betrag hier zurückgefordert werden: https://cata.ch/force/retour/payed-bill.
Reklamationszentrale.ch
Somit hat sich dies für Sie erledigt?
Antwort cata.ch
Ja, und Dank den Beschwerden konnten wir unser Unternehmen bereits in der ersten Phase für unsere Kunden optimieren und sehen einer erfolgreichen Zukunft entgegen. Wir möchten auch ebenso Missverständnisse vermeiden, wir haben mehr als 3000 Kunden, die mit unserem Dienst zufrieden sind.
Haben Sie auch eine Rechnung für das Firmenregister cata.ch erhalten oder sogar bezahlt? Melden Sie es uns.
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre negativen Erfahrungen mit cata.ch zu melden. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, dass wir aktuell und möglichst zeitnah auf unserer Seite warnen können.
lic. iur. Christian Jenny
"Wenn Sie die ungerechtfertigte Rechnung von cata.ch versehentlich bezahlt haben, dann fechten Sie diese an, in dem Sie einen Grundlagenirrtum geltend machen. Das bereits bezahlte Geld können Sie auf der Grundlage einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern.“