Quellen: inside-digital.de / nzz.ch / praxistipps.chip.de / verti.de
Anders als in anderen europäischen Ländern, gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Regelung, die dem Konsumenten ein Rückgaberecht sichert. Unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Geschenk handelt oder nicht, sind Warenhäuser von Gesetzes wegen nicht dazu verpflichtet, einen Umtausch eines Produkts oder die Rückerstattung des Kaufpreises zu gewähren, sofern keine Mängel vorliegen.
Die meisten Detailhändler kommen ihren Kunden jedoch entgegen. So dürfen Beschenkte eine gewisse Kulanz erwarten, wenn es darum geht, mängelfreie Produkte wieder zurückzugeben. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen ist es dennoch empfehlenswert, sich schon beim Einkauf über die Umtauschmodalitäten der jeweiligen Geschäfte zu informieren. Die Mehrheit der Verkäufer legt für den Umtausch von Waren eine klare Frist fest, welche meist zwischen 10 bis 30 Tagen variiert.
Diese Umtauschfristen haben um die Weihnachtszeit allerdings einen kleinen Haken: Die Frist läuft genau ab dem Tag, an welchem der Kauf getätigt wurde. Weihnachtsgeschenke werden in der Regel frühzeitig organisiert, weshalb es für den Beschenkten nach Heiligabend bereits zu spät für einen Umtausch sein könnte. Aus diesem Grund handhaben Detailhändler die Fristen vor und nach der Weihnachtszeit eher grosszügig.
Trotz der geruhsamen Festtage wird es Ihnen sicherlich nicht erspart bleiben, dem Händler bei der Rückgabe die Kaufquittung vorlegen zu müssen, da diese prinzipiell für jeden Umtausch benötigt wird. Wem ein Weihnachtsgeschenk nicht gefällt, sollte zudem darauf achten, die Ware unbeschädigt und in Originalverpackung zu retournieren. Auch dies ist in allen Geschäften eine zwingende Voraussetzung für einen Umtausch.
Auch beim Einkauf im Netz müssen Schweizer Online-Händler, ausgenommen bei berechtigten Beanstandungen, gesetzlich keine Rückgabe ermöglichen. Dennoch ist es heutzutage gängig, dass die meisten Versandhändler innert 14 Tagen Retoursendungen gestatten und während der Weihnachtszeit auch online gewisse Sonderumtauschregeln gelten. Dabei zählen natürlich die gleichen Regeln: Retournieren Sie keinen unvollständigen, beschädigten oder beschmutzten Artikel.
Reduzierte Artikel kommen in den meisten Fällen nicht für eine Rückgabe infrage. So werden Schnäppchen aus dem Ausverkauf bei vielen Detailhändlern zwar umgetauscht, allerdings nur Ware gegen Ware. Weiter sind Sonderbestellungen und Spezialanfertigungen meist vom Umtausch ausgeschlossen. Auch hauseigene Geschenkkarten werden von Warenhäusern oftmals nicht zurückgenommen.
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