Je nach Situation und Rechtslage ersuchen Sie die Gegenpartei um einen Vorschlag zur Regelung des Schadens. Sie können Ihren Anspruch auch konkretisieren. Zum Beispiel durch die Rückgabe der Sache gegen Bezahlung des Kaufpreises, den Ersatz der schadhaften Ware oder die Entschädigung für den Minderwert eines zwar nicht einwandfreien aber dennoch brauchbaren Gegenstands.
Nur mit einem eingeschriebenen Brief und der Aufforderung zur Stellungnahme verfügt man im Falle eines Falles über die nötigen Beweise. Bei grösseren Schäden greift man besser nicht zum Telefon. Die Gefahr ist zu gross, mit leeren Versprechungen abgewimmelt zu werden. Einzig Bagatellen lassen sich im direkten Gespräch klären.
Unbedachte Wortwahl bedeutet Öl ins Feuer giessen. Wer zum Beispiel schreibt: «Ihre Arbeit ist nicht einen Fünfer wert», darf sich nicht wundern, wenn die Gegenseite bockt. Auch ultimative Forderungen, Anschuldigungen und Drohungen sind kontraproduktiv.
Bleibt die Gegenseite uneinsichtig und stur, so zögern Sie nicht, den Friedensrichter anzurufen. Aber nur dann, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Können sich die Parteien auch hier nicht gütlich einigen, entscheidet der Friedensrichter je nach Streitwert endgültig – oder aber die Sache muss gerichtlich durchgefochten werden.
Falls Sie nicht finden wonach Sie suchen, tragen Sie Ihren Ärger bitte unter "Was ärgert
Sie" ein.
Sobald wir neue Informationen dazu haben, werden wir Sie benachrichtigen.
Bleiben Sie informiert und erhalten Tipps, Warnungen und News
![]() |
Thank you for Signing Up |