Der Ausstieg aus einem laufenden Abonnement (auch wenn man sein Glück gefunden hat) ist nicht möglich. Und wer nicht rechtzeitig kündigt, geht automatische eine sechsmonatige Vertragsverlängerung ein. Dabei gilt: All das widerspricht dem Schweizerischen Recht. Wir kündigen das Abo, fechten Rechnungen an und fordern Ihr Geld zurück.
Juristisches Schreiben und Geldrückforderung
Unsere Juristen setzen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei der C-Date Ihr Geld zurückfordern und Rechnungen anfechten können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.
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lic. iur. Christian Jenny
"Die Online-Datingplattform C-Date mit Sitz in Luxemburg verspricht seriöses Dating. Doch der Ausstieg aus einem laufenden Abonnement. Das widerspricht dem Schweizerischen Recht."