Sie haben einen Gegenstand online oder im Laden gekauft (Kaufvertrag) und dieser wurde entweder verspätet geliefert oder ist defekt? In einer solchen Situation haben Sie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Wenn Sie Mängel feststellen, müssen Sie diesen sofort rügen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dies am besten tun.
Wir unterstützen Sie dabei, einen Mangel bei einem Kauf oder einer Lieferung juristisch zu beanstanden.
Rügen Sie rechtzeitig: Für den Käufer ist die sofortige Untersuchungs- und Rügeobliegenheit der gekauften Ware von zentraler Bedeutung. Unsere Juristen prüfen Ihren Fall und setzen ein Schreiben auf, mit dem Sie die mangelhafte Ware oder Lieferung beanstanden können.
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lic. iur. Christian Jenny
«Der Käufer muss den Mangel konkret bezeichnen und dem Verkäufer sofort anzeigen. Tut der Käufer das nicht, verliert er seine Gewährleistungsansprüche und die gekaufte Ware gilt, trotz Mangel, als genehmigt.»