Es erreichen uns immer wieder Anfragen von Kunden, welche von Inkassofirmen regelrecht bedroht und bedrängt werden. Natürlich müssen offene Rechnung beglichen werden, allerdings gibt es klare Spielregeln, an welche sich sowohl der Gläubiger wie auch der Schuldner zu halten haben.
Juristisches Schreiben zur Anfechtung der Inkassogebühren und Rechnungen
Bezahlen Sie den berechtigten Teil der Forderung inkl. Zinsen an den Gläubiger. Wir erstellen wir für Sie ein juristischen Schreiben, in welchem wir Ihre Position gegenüber dem Inkassobüro begründen und den unberechtigten Teil der Forderung bestreiten.
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lic. iur. Christian Jenny
"Zusätzliche Kosten (wie auch immer das Inkassobüro diese benennt) sowie den Verzugsschaden können Sie getrost von der Rechnung abziehen, denn diese sind nicht rechtens."