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Rechnung und Gebühren von Inkassodata anfechten

CHF 89.–

Inkassodata AG aus Baar (ZG) sorgt regelmässig für Ärger: Nebst der (allenfalls berechtigten) Grundforderung plus Verzugszins erhebt sie zusätzliche, unberechtigte Gebühren, wie auch ein unzulässiger Verzugsschaden. Inkassodata setzt die Schuldner unter Druck und droht mit Betreibung. Wir fechten die (ungerechtfertigte) Rechnung von Inkassodata an.

So fechten Sie eine Inkassodata-Rechnung korrekt an

  • 1

    Forderung prüfen

    Prüfen Sie die Forderung von Inkassodata: Grundbetrag und Verzugszins können berechtigt sein, zusätzliche Inkassogebühren und Verzugsschaden sind es in der Regel nicht.

  • 2

    Berechtigten Teil bezahlen

    Bezahlen Sie nur den berechtigten Teil der Forderung inkl. Verzugszins direkt an den ursprünglichen Gläubiger – nicht an Inkassodata.

  • 3

    Reklamationszentrale beauftragen

    Beauftragen Sie die Reklamationszentrale Schweiz. Unsere Juristen prüfen die Rechnung, beurteilen die Rechtslage und formulieren Ihre Position gegenüber Inkassodata.

  • 4

    Juristisches Schreiben erhalten & verwenden

    Sie erhalten ein juristisches Schreiben, mit dem Sie die unberechtigten Gebühren und den Verzugsschaden bestreiten können. Das Schreiben ist so formuliert, dass Sie es beliebig oft weiterverwenden können.

  • 5

    Selbst weiterleiten – ohne Vollmacht

    Sie leiten das Schreiben selbst an Inkassodata weiter und bleiben jederzeit die Ansprechperson. Eine Vollmacht für die Reklamationszentrale ist nicht nötig – Sie behalten die volle Kontrolle über die Kommunikation.

Jetzt für CHF 89.– in Auftrag geben

lic. iur. Christian Jenny

"Zusätzliche Kosten (wie auch immer das Inkassobüro diese benennt) sowie den Verzugsschaden können Sie getrost von der Rechnung abziehen, denn diese sind nicht rechtens."

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