Inkassodata AG aus Baar (ZG) sorgt regelmässig für Ärger: Nebst der (allenfalls berechtigten) Grundforderung plus Verzugszins erhebt sie zusätzliche, unberechtigte Gebühren, wie auch ein unzulässiger Verzugsschaden. Inkassodata setzt die Schuldner unter Druck und droht mit Betreibung. Wir fechten die (ungerechtfertigte) Rechnung von Inkassodata an.
So fechten Sie eine Inkassodata-Rechnung korrekt an
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1
Forderung prüfen
Prüfen Sie die Forderung von Inkassodata: Grundbetrag und Verzugszins können berechtigt sein, zusätzliche Inkassogebühren und Verzugsschaden sind es in der Regel nicht.
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Berechtigten Teil bezahlen
Bezahlen Sie nur den berechtigten Teil der Forderung inkl. Verzugszins direkt an den ursprünglichen Gläubiger – nicht an Inkassodata.
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Reklamationszentrale beauftragen
Beauftragen Sie die Reklamationszentrale Schweiz. Unsere Juristen prüfen die Rechnung, beurteilen die Rechtslage und formulieren Ihre Position gegenüber Inkassodata.
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4
Juristisches Schreiben erhalten & verwenden
Sie erhalten ein juristisches Schreiben, mit dem Sie die unberechtigten Gebühren und den Verzugsschaden bestreiten können. Das Schreiben ist so formuliert, dass Sie es beliebig oft weiterverwenden können.
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5
Selbst weiterleiten – ohne Vollmacht
Sie leiten das Schreiben selbst an Inkassodata weiter und bleiben jederzeit die Ansprechperson. Eine Vollmacht für die Reklamationszentrale ist nicht nötig – Sie behalten die volle Kontrolle über die Kommunikation.
Jetzt für CHF 89.– in Auftrag geben
lic. iur. Christian Jenny
"Zusätzliche Kosten (wie auch immer das Inkassobüro diese benennt) sowie den Verzugsschaden können Sie getrost von der Rechnung abziehen, denn diese sind nicht rechtens."
Kundenstimmen
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Darf Inkassodata zusätzliche Gebühren verlangen?
Nein. Inkassobüros dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Gebühren oder Verzugsschäden verrechnen – nur die Grundforderung und Verzugszins sind zulässig.
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Soll ich die ganze Forderung bezahlen?
Nein. Bezahlen Sie nur den berechtigten Teil inkl. Verzugszins direkt an den ursprünglichen Gläubiger – nicht an Inkassodata.
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Wie unterstützt mich die Reklamationszentrale?
Unsere Juristen erstellen ein rechtlich fundiertes Schreiben, mit dem Sie den unberechtigten Teil der Forderung erfolgreich bestreiten können.
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Warum sind die Zusatzkosten von Inkassodata unzulässig?
Inkassobüros dürfen keine eigenen Gebühren erheben. Diese Kosten sind gesetzlich nicht vorgesehen und dürfen deshalb abgezogen werden.
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Was kostet die juristische Anfechtung?
Die juristische Anfechtung kostet CHF 89.– und beinhaltet die Fallprüfung und ein rechtlich fundiertes Anfechtungsschreiben.