Skip to main content

Rechnung und Gebühren von Intrum Justitia anfechten

CHF 89.–

Die Praktiken von Intrum Justitia sind meist fragwürdig: Nebst der (berechtigten) Grundforderung plus Verzugszins fordert das Inkassobüro Gebühren wie ein gesetzeswidriger Verzugsschaden. Dazu droht Intrum Justitia Schuldnern mit einer Betreibung und setzt sie unter Druck. Wir fechten für Sie (ungerechtfertigte) Rechnungen von Intrum Justitia an.

So fechten Sie eine Rechnung von Intrum Justitia korrekt an

  • 1

    Forderung prüfen

    Prüfen Sie Grundforderung und Verzugszins. Die zusätzlichen Gebühren von Intrum Justitia sind in vielen Fällen unzulässig.

  • 2

    Berechtigten Teil bezahlen

    Bezahlen Sie nur den rechtmässigen Betrag direkt an den ursprünglichen Gläubiger – nicht an das Inkassobüro.

  • 3

    Reklamationszentrale beauftragen

    Die Reklamationszentrale prüft Ihren Fall und erstellt ein juristisch fundiertes Schreiben, das Ihre Position stützt.

  • 4

    Juristisches Schreiben verwenden

    Nutzen Sie das Schreiben, um die unberechtigten Gebühren klar und rechtlich begründet zu bestreiten. Sie können das Schreiben bei Bedarf mehrfach verwenden.

  • 5

    Selbst weiterleiten – ohne Vollmacht

    Sie bleiben jederzeit die Ansprechperson und leiten das Schreiben selbst weiter. Eine Vollmacht für die Reklamationszentrale ist nicht erforderlich.

Jetzt für CHF 89.– in Auftrag geben

lic. iur. Christian Jenny

"Zusätzliche Kosten (wie auch immer das Inkassobüro diese benennt) sowie den Verzugsschaden können Sie getrost von der Rechnung abziehen, denn diese sind nicht rechtens."

Kundenstimmen


© Reklamationszentrale Schweiz

Durch die Nutzung dieser Webseite gestalten Sie das Reklamationsbarometer mit. Wir respektieren den Datenschutz