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Ihnen ist das Verfassen einer schriftlichen Mängelrüge zu mühsam? Hier haben Sie die Möglichkeit, ein professionelles, rechtliches Schreiben durch unsere Juristen in Auftrag zu geben.
Rügen Sie rechtzeitig: Für den Käufer ist die sofortige Untersuchungs- und Rügeobliegenheit der gekauften Ware von zentraler Bedeutung. Für CHF 189.– setzen unsere Juristen ein Schreiben auf, mit dem Sie die mangelhafte Ware oder Lieferung beanstanden können.
lic. iur. Christian Jenny
"Der Käufer muss den Mangel konkret bezeichnen und dem Verkäufer sofort anzeigen. Tut der Käufer das nicht, verliert er seine Gewährleistungsansprüche und die gekaufte Ware gilt, trotz Mangel, als genehmigt."