Frag Emilia Rechtsschutz - Darf ich auf dem Balkon grillieren?

Darf ich auf dem Balkon grillieren? Bei Emilia kämpfen erfahrene Rechtsschutz Expert:innen für Ihre Rechte. Mit kurzen Videos auf YouTube und TikTok antworten die Jurist:innen und Anwält:innen von Emilia Rechtsschutz auf die gängigsten Fragen, wenn es um das Thema “Recht im Alltag” geht.

Emilia Rechtsschutz beantwortet heute die Frage, ob man auf dem Balkon grillieren darf.

Heute eine etwas längere Erklärung dazu, damit wir auch mit ein paar Mythen aufräumen und auch wissen, wie man jetzt im Sommer, der hoffentlich bald kommt, grillen kann.

Vorerst muss man verstehen, dass eine Hausordnung nur gilt, wenn im Mietvertrag explizit auf die Hausordnung verwiesen wird. Und selbst wenn, dann ist eine Hausordnung auch nicht in allen Fällen gültig. Also nicht alle Verbote, die in der Hausordnung stehen, sind tatsächlich rechtlich so durchsetzbar. Wenn es nämlich irgendwelche Verbote in der Hausordnung hat, dann müssen diese auf einem sachlichen Grund basieren und verhältnismässig sein. Also ein generelles Grillverbot, dass man einfach nicht grillen darf auf dem Balkon, würde nie durchkommen vor Gericht. Jetzt aber. Das heisst also, man darf auf dem Balkon, wie ich schon im ersten Video gesagt habe, machen, was man möchte. Grundsätzlich.

Das ist immer so im Recht, es gilt grundsätzlich und gibt es im Mietrecht, wie in allen anderen Rechtsbereichen und Lebensbereichen - aber besonders im Mietrecht - wenn man nahe aufeinander ist, dass man besonders Rücksicht auf Nachbarinnen und Nachbarn nehmen muss.

Das heisst, wenn man einen Smoker hat, von morgens bis abends die halbe Nachbarschaft einräuchert, dann kann es natürlich schon sein, dass der Vermieter eingreifen würde und dies verbieten würde. Ein generelles Grillverbot oder irgendwie ein Gesetzesverbot, dass nur ein bestimmter Typ von Grill erlaubt wäre, gibt es nicht.

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