Parkon GmbH – Reklamationen und Beschwerden

Das Kerngeschäft der Firma Parkon GmbH ist die private Parkplatzkontrolle. Sollte ein Unberechtigter auf einem der Parkfelder parkieren, so stellt die Parkon GmbH dieser Person eine „Umtriebsentschädigung“ inkl. intransparenten und überhöhten Gebühren aus. Und auch wenn Sie zu unrecht “gebüsst” wurden lässt Parkon nicht mit sich reden.

Darf die Parkon GmbH überhaupt Bussen ausstellen?

Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob man sein Auto auf einem öffentlichen oder auf einem privaten Parkplatz abstellt. Auf öffentlichem Grund ist ausschliesslich die Polizei befugt, Bussen auszustellen. Auf privaten Grundstücken ist die Sache etwas komplizierter. Voraussetzung ist zunächst, dass der Grundstückseigentümer beim zuständigen Gericht gemäss Zivilprozessordnung (Art. 258 ff. ZPO), ein sog. Richterliches Verbot beantragt. Wird dieses bewilligt, so kann der Grundstückseigentümer ein Schild aufstellen, welches darauf hinweist, dass auf dem Grundstück ein Parkverbot herrscht. Meist wird auf diesen Schildern das Verbot noch etwas konkretisiert. Es kann z.B. darauf hingewiesen werden, dass nur die Mieter der Liegenschaft oder die Kunden eines Verkaufsgeschäftes berechtigt sind, die Parkplätze zu nutzen. Das gerichtliche Verbot kann mit einer Busse von bis zu CHF 2’000.00 verbunden werden. Sollte nun ein Unberechtigter sein Auto dennoch auf einem der Parkplätze abstellen, so kann der Eigentümer einen Strafantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Es ist allerdings auch erlaubt, dass der Grundstückseigentümer von einem solchen Strafantrag absieht und dem fehlbaren Lenker stattdessen eine „Umtriebsentschädigung“ in Rechnung stellt. Zahlt nun der Betroffene diese Umtriebsentschädigung, so verzichtet der Grundstückseigentümer im Gegenzug auf den Strafantrag.

An dieser Stelle kommt nun die Firma Parkon GmbH ins Spiel: anstatt den fehlbaren Autofahrer gleich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, stellt die Parkon GmbH dem Autofahrer eine „Umtriebsentschädigung“ (im rechtlichen Sinne ist das keine Busse) von bis zu CHF 52.00 in Rechnung. Im Grundsatz wurde dieses Vorgehen vom Bundesgericht im Urteil 6S.77/2003 vom 6. Januar 2004 und 6B_192/2014 vom 13. November 2014 als zulässig erachtet.

Was sind die Voraussetzungen, damit mir die Parkon GmbH Umtriebsentschädigungen in Rechnung stellen kann?

Damit die Parkon GmbH berechtigterweise eine solche Umtriebsentschädigung in Rechnung stellen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Parkon GmbH muss vom Eigentümer der Liegenschaft beauftragt und bevollmächtigt worden sein.
  2. Es braucht auf dem Grundstück ein Richterliches Verbot gemäss Zivilprozessordnung. Das heisst konkret: ein gut sichtbares Schild, auf dem darauf hingewiesen wird, dass Unberechtigten das Parkieren untersagt ist.
  3. Schliesslich muss dann auch noch ein unberechtigter Dritter in einer unberechtigten Weise (z.B. Überschreiten der Parkzeit) sein Fahrzeug auf dem privaten Grundstück abgestellt haben.

Wie hoch darf eine solche Umtriebsentschädigung sein?

Umtriebsentschädigungen an Private dürfen nicht unbeschränkt hoch sein. Das Bundesgericht erachtet Umtriebsentschädigungen von ca. CHF 30.00 bis CHF 60.00 als angemessen.

Wie soll ich vorgehen, wenn ich zu Unrecht eine solche Umtriebsentschädigung erhalten habe?

Uns erreichen immer wieder Meldungen von Mitgliedern, welche berichten, dass sie zu Unrecht von der Parkon GmbH eine solche Umtriebsentschädigung erhalten haben. Die häufigste Konstellation dabei ist, dass auf einem privaten Grundstück parkiert wurde auf dem eine Parkuhr angebracht ist und für die entsprechende Parkzeit bezahlt werden muss. Dabei wird uns berichtet, dass trotz gültig gelöstem Parkticket und unter Einhaltung der Parkzeit eine solche Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt wurde. Brisant dabei: auf der Homepage der Parkon GmbH steht zwar eine Adresse und es gibt ein Kontaktformular, allerdings ist nirgends eine Telefonnummer zu finden. Das ist ärgerlich und eindeutig ein Zeichen von Intransparenz, was das Vertrauen in die Dienstleistung der Parkon GmbH nicht gerade erhöht.

Umtriebsentschädigung zu Unrecht erhalten: Vorgehen und gratis Briefvorlagen

Falls Sie ein gültiges Parkticket gelöst haben: bewahren Sie dieses zu Beweiszwecken auf jeden Fall auf.

Melden Sie sich in einem ersten Schritt bei der Parkon GmbH selbst. Hier finden Sie das Kontaktformular: https://www.parkon.ch/faq/ (ganzu nach unten scrollen!). Dort haben Sie auch die Möglichkeit, ein Bild des gelösten Parktickets zu übermitteln.

Wenden Sie sich schriftlich an die Grundstückseigentümer oder aber an die Liegenschaftenverwaltung. Nachstehend finden Sie eine Mustervorlage eines möglichen Schreibens an den Grundstückseigentümer.

Erheben Sie innerhalb von 10 Tagen schriftlich Einsprache.


Einsprache Parkon GmbH - Erlaubnis Parkplatzeigentümer

Gratis Download

Einsprache Parkon GmbH - Parkticket vorhanden

Gratis Download

Strafbefehl erhalten - was nun?

Was ist nun aber, wenn der Grundstückseigentümer, resp. die beauftragte Parkon GmbH trotz dem oben umschriebenen Vorgehen gegen die Umtriebsentschädigung hart bleibt und nun doch eine „Strafverfolgung“ einleitet?

Grundsätzlich hat die Parkon GmbH innerhalb von 3 Monaten bei der Polizei einen Strafantrag zu stellen Danach erlässt die zuständige Staatsanwaltschaft eine Busse und die zusätzlich zu tragenden Verfahrenskosten. In der Regel wird eine Busse von ca. CHF 80.00 bis CHF 100.00 ausgesprochen und die Verfahrenskosten betragen normalerweise etwa CHF 100.00. Dieses Geld geht dabei aber nicht an den Grundstückseigentümer, sondern an den Staat.

Will man sich gegen einen ungerechtfertigten Strafbefehl zur Wehr setzen, muss man innerhalb von 10 Tagen ab Zugang des Strafbefehls Einsprache zu erheben (vgl. Art. 354 der Strafprozessordung, StPO). Die Einsprache muss nicht begründet werden. Es reicht also, wenn Sie innerhalb dieser 10 Tage den Strafbefehl an die Behörde zurückschicken mit der Bemerkung „ich erhebe Einsprache“. Die Einsprache gegen den Strafbefehl kostet nichts. Aber: wird das Verfahren anschliessend nicht eingestellt, sondern der Strafbefehl wird zur Beurteilung an ein Gericht überwiesen (oder Anklage beim Gericht erhoben), so können Ihnen weitere Kosten auferlegt werden. Insbesondere Gerichts- und zusätzliche Untersuchungskosten.

Checkliste: Strafbefehl zu Unrecht erhalten, wie weiter?

Erheben Sie innerhalb von 10 Tagen schriftlich Einsprache.

Dabei reicht es, wenn Sie den Strafbefehl mit der Bemerkung „ich erhebe Einsprache“ an die Behörde zurückschicken. Eine Begründung ist nicht nötig. Allerdings empfehlen wir, dieser Einsprache Beweise beizulegen, welche Sie entlasten, z.B. eine Kopie des gültig gelösten Parktickets.

Brauche ich für die Einsprache einen Anwalt?

Grundsätzlich: Nein. Wenn Sie in der Lage sind der zuständigen Behörde schlüssig darzulegen, dass Sie zu Unrecht den Strafbefehl erhalten haben, so können Sie dies auch ohne eine Rechtsvertretung machen. Zum Beispiel, wenn Sie mit einer Kopie des gültig gelösten Parktickets darlegen können, dass Sie zur fraglichen Zeit zu Recht Ihr Fahrzeug auf dem Grundstück abgestellt hatten. Oder aber auch, wenn Sie zwar der Halter des Fahrzeuges sind (dies bedeutet, dass Sie der Eigentümer des Autos sind), aber das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht gefahren haben.

Dennoch sind wir der Meinung, dass eine anwaltliche Unterstützung in dieser Situation durchaus sinnvoll ist. Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, so wäre dies spätestens der Zeitpunkt, diese zu Rate zu ziehen.

Verfügen Sie über keine Rechtschutzversicherung und können oder wollen Sie sich keinen Anwalt leisten, so sind auch wir von der Reklamationszentrale in der Lage, Sie juristisch zu unterstützen.



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Kommentare

  • Dana

    12.06.2023 12:49 Uhr


    Liebes Team Parkon, ich möchte euch darauf aufmerksam machen, dass ihr vielleicht zu hart mit euren Strafen seid.

    Ihr wisst, dass dort wo ich wohne, eine grosse Baustelle ist, rund um die Adresse Flurweg 7, rund um die Strassen, 3250 Lyss.

    Wo soll ich mein Auto parkieren? Es war auch das Schwingfest in Lyss, die Stadt war voll.

    Ich habe bei allen drei Firmen, die die Parkplätze vergeben, einen Parkplatz angefragt. Keiner hat einen Platz für mich.

    Freundlicherweise frage ich Sie, ob ich mein Auto in die Wohnung bringen soll? Was soll ich tun? Ich bezahle bei der Gemeinde, für einen Parkplatz in Zone zwei.

    Dann sollte ich mir eine andere Wohnung suchen.

    Ich bitte Sie, wenigstens in dieser Zeit der Bauarbeiten, meine Strafe zu überdenken.

    Freundliche Grüsse

  • beaturro

    26.06.2023 14:18 Uhr


    Gute Tag Damen &Herren
    ich habe eine Busse im wert 59.50 erhalten aber ich weiss es nicht davon .ich habe eine Parkkarte währen Arbeitszeit im Pflegeheim Fürstenau von Thurvita im Wil wofür bekommei ich eine Busse
    würde ich froh für eine rückmeldun
    Freundliches Grüsse

  • Gabriela

    30.06.2023 19:03 Uhr


    Äusserst komisch, dass man trotz IV Ausweis fürs Auto eine Busse erhält, wenn man da in den Geschäftern einkaufen geht. Gehe in Zukunft lieber in den Gäupark. Dort passiert mir das nicht. Die Busse werde ich von meinem IV Gehalt am 6. Oder 7. Juli bezahlen. Vielen Dank

  • Gür

    05.10.2023 12:25 Uhr


    Habe gerade eben eine Busse bekommen von 60.-
    Ich habe die Parkuhr bestätigt. Dies ist definitiv eine falsche Rechnung.
    War beim Arzt für 20min. Die Rechnung ist auf 11:10 gestellt worden. Als ich den Arzt verliess hatte ich keinen Zettel auf der Scheibe. Als ich aber um 12:10 Uhr wieder zurück kam, war eine Rechnung von 11:10uhr .
    bitte um Rückmeldung

  • Marlyse

    06.10.2023 16:49 Uhr


    Sehr geehrtes Parkon-Team,
    habe am 3. Oktober in der Einstellhalle Jupiterstrasse 15 parkiert. Seitdem wir per ende Juli keinen Migros mehr dort haben, gibt es genügend freie Parkplätze. Hatte meine Parkuhr sowie einen Zettel, dass ich dort im Quartierrestaurant Benigni auf der Terrasse bin, hinter der Windschutzscheibe hinterlegt.
    Als ich gegen halb vier zu meinem Auto zurück kam, hatte ich Ihre Rechnung von Fr. 60.00, dieser Betrag ist unangebracht!
    unter meinem Scheibenwischer. Finde dies äusserst stossend, wenn man Parkuhr sowie Angabe wo man zu finden ist, einfach ignoriert. Bin leicht gehbehindert und angewiesen auf mein Auto.
    Ich hoffe, dass Sie ein Einsehen haben und diese Rechnung stornieren.
    Erwarte gerne Ihr Feedback.

  • Sabit

    03.01.2024 11:36 Uhr


    Am 27.12.23 um 23:46 Uhr, beim schlossbergstrasse hatte meine Besucher eine busse beim Arzt Parkplatz gekriegt, wo ich nicht korrekt finde, und ich bitte Ihnen Kontakt mit mir nehmen und abklären wir.
    Mit freundlichen Grüssen

  • Antonio

    10.01.2024 09:17 Uhr


    Guten Morgen. Gestern bin ich um 20:30 Uhr nach Hause gekommen, habe das Auto im Park gelassen und zu meiner Überraschung sah ich nach 40 Minuten ein Bußgeld, obwohl der Parkausweis an der Autoscheibe hing. Können Sie mir sagen, warum sie das getan haben? Vielen Dank und einen schönen Tag

  • Remi

    20.02.2024 22:51 Uhr


    Am 29.11.23 in Bülach persönlich den Parkon Aufpasser gefragt ob ich kurz mein Auto da abstellen kann, seine Antwort: max. 15 Minuten! Ok… Paar Tage später kam per Post die Umtriebsentschädigung 59.50 mit der Parkzeit von 22:07 bis 22:19 also 12 Minuten! Danke Machtspieler!

    Habe trotzdem einfach am 12.12.23 bezahlt. Am 21.12.23 kam die Mahnung! Hab die Parkon über Kontaktformular um Rückruf gebeten. Nichts!

    Jetzt im Februar 2024 kam Schreiben der Polizei das sogar eine Strafanzeige gegen mich gestellt wurde :@ Was soll das ?!?

    Jetzt ist mein Anwalt dran!

    Bravo Parkon super Werbung (auf negative Weise)!

  • Jeannette

    19.04.2024 14:15 Uhr


    Ich habe zu Unrecht eine Parkbusse von 60 Franken erhalten in Olten da meine Mutter da wohnt und ich eine parkserlaubnis von unserer Verwaltung leider kann ich Ihre Telefonnummer nicht finden. geben Sie mir bitte Bescheid und mit Telefonnummer damit ich sie erreichen kann meine Mutter ist 86 und sie braucht meine Pflege da sie alleine zu Hause lebt weil mein Bruder unerwartet in Spital musste und mein anderer Bruder am Abend arbeitet so bin ich von Montag bis am Sonntag hier in Olten bei meiner Mutter in Olten. herzlichen Dank freundliche Grüsse ich wäre froh wenn Sie mir bescheid geben wie Sie mit dieser Busse umgehen werden

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