Ungerechtfertigte Belastung auf Ihrer Kreditkarte? So können Sie Ihr Geld zurückfordern

Eine genaue Überprüfung der Kreditkartenabrechnung ist wichtig: Fehlbuchungen oder ungerechtfertigte Belastungen sind nicht selten. Mit dem sogenannten Chargeback Verfahren können Sie Ihr Geld zurückfordern. Doch die Kreditkartenbetreiber sind nicht immer kooperativ.

Im Alltag begegnen uns oft unvorhergesehene Situationen, und manchmal treten Überraschungen auch im Nachhinein auf: Zum Beispiel bei der Prüfung der monatlichen Kreditkartenabrechnung. Es kann passieren, dass darauf Abzüge entdeckt werden und Gebühren auftauchen, welche ohne das Wissen des Kreditkarteninhabers erhoben wurden.

Unerwartete Abbuchungen auf der Kreditkarte sind nicht selten

Solche Vorfälle sind nicht selten. Kreditkartenunternehmen registrieren jährlich tausende Fälle, in denen Kunden solche nachträglichen Belastungen beanstanden. Das Dilemma besteht darin, dass aus der Abrechnung nicht immer ersichtlich ist, wofür diese Kosten erhoben wurden. Die Gründe können vielfältig sein – von tatsächlichen, gerechtfertigten Abbuchungen, an die sich der Kreditkarteninhaber nicht mehr erinnert, Abrechnungsfehler bis zu ungerechtfertigten Abbuchungen.[1]

In der Vergangenheit reichte es aus, bei Bedenken einfach ein Reklamationsformular des Kartenanbieters auszufüllen. Der betroffene Betrag wurde daraufhin vorläufig zurückerstattet und ein sogenanntes Rückbuchungsverfahren, das sogenannte Chargeback, wurde gestartet. In diesem Prozess lag die Beweislast bei demjenigen, welcher die entsprechende Abbuchung vorgenommen hatte. Dieser musste die Rechtmässigkeit der Abbuchung nachzuweisen.

Die Beweislast der Abbuchung liegt nun quasi beim Karteninhaber

Heutzutage haben jedoch die grossen Kreditkartenunternehmen wie Mastercard und Visa ihre Richtlinien verschärft. Schweizer Kartenherausgeber, darunter Institutionen wie Cembra Money Bank, Cornèrcard, Postfinance, Swisscard, UBS und Viseca, dürfen ein Chargeback-Verfahren jetzt nur noch initiieren, wenn der Kunde zuvor eigenständig beim vermeidlichen Kreditor nachgefragt und eine Beschwerde eingereicht hat.

Der Tagesanzeiger wirft in seinem Artikel «Fehlbuchungen auf Kreditkarte? Selbst suchen!» zu Recht die Frage auf, ob es tatsächlich Sache des Kunden ist, Nachforschungen anzustellen zu einer Kartenbelastung, der er nie zugestimmt hat. Normalerweise muss der Rechnungssteller – hier also der Kartenherausgeber – belegen, dass seine Forderung gerechtfertigt ist.

Rechtsexperten sehen die Beweislast bei den Kartenherausgebern

«Für mich ist klar, dass der Kunde nur autorisierte Belastungen akzeptieren muss.», wie der Rechtsprofessor Thomas Koller von der Universität Bern in ebendiesem Artikel zitiert. Die Reklamationszentrale Schweiz teilt diese Ansicht. Dabei stützen sich die Kartenherausgeber auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). So heisst es zum Beispiel in den AGB von Viseca (Version Mai 2022), unter Punkt 1.6.1: dass:

«Für die mit der Karte abgeschlossenen Geschäfte sind ausschliesslich Sie (der Kunde, Anmerkung Reklamationszentrale Schweiz) verantwortlich. Sie müssen insbesondere allfällige Beanstandungen zu Waren oder Dienstleistungen sowie Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus diesen Geschäften direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle regeln.»[2]

Solch eine Regelung halten wir von der Reklamationszentrale Schweiz für äusserst kundenunfreundlich. Den Berner Rechtsprofessor Thomas Koller hält sogar fest: «Für mich ist klar, dass der Kunde nur autorisierte Belastungen akzeptieren muss.» Diese Ansicht teilen wir, denn es liegt doch in der Natur der Sache, dass der Kunde ungerechtfertigte Abbuchungen, welche er erst im Nachhinein bemerkt, nicht autorisiert hat.

Der Kunde hat keine Verpflichtung, selbst ungenehmigten Transaktionen nachzuspüren

Wir meinen, dass der Karteninhaber nicht dazu verpflichtet werden kann, selbst ungerechtfertigten Abbuchungen nachzugehen. Demzufolge raten wir zu folgendem Vorgehen:

  • Ziehen Sie den nicht genehmigten Betrag von der Kreditkartenabrechnung ab

  • Füllen Sie das entsprechende Beanstandungsformular Ihres Kreditkartenbetreibers aus, zusammen mit allen verfügbaren Dokumenten wie z.B. Hotel- oder Mietwagenrechnung und dem Kreditkartenbeleg.[3] Dies müssen Sie innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt der Kreditkartenabrechnung machen.

Nützliche Links für die Geldrückforderung

Swiss Payment Association (SPA): Beanstandungsformulare der gängigsten Kreditkartenbetreibern in der Schweiz.

Sie haben einem unberechtigten Empfänger Geld via TWINT überwiesen? Wie bekomme ich mein Geld von TWINT zurück?

Auch wenn Sie PayPal benutzt haben, können Sie Ihren Kreditkartenanbieter kontaktieren: Informationen zu PayPal und Chargeback.


[1] Vgl. Tagesanzeiger vom 12. Juni 206, Thomas Müller: Fehlbuchungen auf Kreditkarte? Selber suchen!

[2] Siehe AGB von Viseca.

[3] Oder falls Sie eine Dienstleistung der Reklamationszentrale Schweiz wie z.B. «Online Dating Plattform kündigen, Rechnung anfechten und Betrag zurückfordern» in Anspurch genommen haben, senden Sie Ihrem Kreditkartenbetreiber auch noch das juristische Schreiben, welches Sie von uns erhalten haben.


Haben Sie auch eine ungerechtfertigte Belastung auf Ihrer Kreditkarte bemerkt?Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen.

Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen, die Sie mit ungerechtfertigten Abbuchungen auf Ihrer Kreditkarte gemacht haben. Damit helfen Sie uns, unsere Dienstleistungen zu verbessern und leisten einen wertvollen Beitrag, dass wir andere Betroffene aktuell und zeitnah informieren können.

lic. iur. Christian Jenny

«Eine genaue Überprüfung der Kreditkartenabrechnung ist wichtig: Fehlbuchungen oder ungerechtfertigte Abzüge sind nicht selten.»



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