Kategorie: Datingportale.
Parship und Elitepartner schüchtern ehemalige Kunden mit Inkasso und Anwalt ein
Geschrieben von Reklamationszentrale Am .
Online-Dating-Abos wie Parship oder ElitePartner sorgen in der Schweiz erneut für Ärger. Trotz klarer Rechtslage setzen die Betreiber mit PE Digital oder Infoscore Konsumenten mit Mahnungen, Betreibungen und Anwaltsschreiben unter Druck. Warum diese Forderungen weiterhin unrechtmässig sind erfahren Sie hier.
Die Juristen der Reklamationszentrale setzen sich seit Jahren für die Geschädigten ein
Ebenfalls seit Jahren unterstützt die Reklamationszentrale Schweiz erfolgreich Konsumentinnen und Konsumenten bei der Kündigung dieser rechtswidrigen Verträge. Mit unserer Dienstleistung Datingportal Abo kündigen, Rechnung anfechten und Geld zurückfordern helfen wir unseren Kunden, aus diesen rechtswidrigen Verträgen herauszukommen und sich erfolgreich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Was dabei aber auffällt: Die Betreiberin der grössten Portale, die PE Digital GmbH mit Sitz in Hamburg, Deutschland, wird zunehmend aggressiver.
Die PE Digital GmbH setzt auf Einschüchterung
Trotz der eindeutigen Gesetzeslage versucht die PE Digital GmbH vermehrt, ihre unberechtigten Forderungen dennoch durchzusetzen. Was früher mit einer klar formulierten Bestreitung erledigt war, führt heute immer öfter zu einer ganzen Kaskade von Schreiben: Mahnungen der Betreiberin selbst, gefolgt von Inkassoschreiben der infoscore AG. Dabei wird der geforderte Betrag der PE Digital GmbH von Schreiben zu Schreiben höher: Dazu schlägt diese weitere Gebühren wie Mahn- oder Bearbeitungskosten, was wiederum rechtswidrig sind. Das Ziel dahinter ist klar: Auf diese Weise sollten die Betroffenen unter Druck gesetzt werden und letztlich die unberechtigte Forderung bezahlen.
Wenn die Infoscore AG schreibt: viel Lärm, wenig Substanz
Der erste Wendepunkt für viele Betroffene ist der Moment, in dem ein Inkassobüro eine Forderung versendet. Die Schreiben wirken streng und durch ihre Gestaltung fast behördlich. Tatsächlich handelt es sich aber um rein private Dienstleister ohne jede staatliche Durchsetzungsmacht. Auch wenn die Beträge plötzlich steigen oder neue Positionen hinzukommen, ändert dies nichts am zentralen Punkt: Die Forderung ist nach Schweizer Recht nicht geschuldet.
Zahlungsbefehl im Briefkasten: Was er bedeutet. Und was nicht
Statt die Forderung fallenzulassen, geht die PE Digital GmbH neuerdings einen Schritt weiter und leitet eine Betreibung ein. Für viele ist dieser Moment verständlicherweise schockierend. Aber hier gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren: Wenn das passiert, raten wir den Betroffenen dringend, innerhalb von 10 Tagen einen Rechtsvorschlag zu erheben. Das bringt das Verfahren zum Stillstand.
Und genau an dieser Stelle zeigt sich die eigentliche Schwäche der PE Digital GmbH: Um die Betreibung weiterzuführen, müsste sie nun ein Schweizer Gericht anrufen und beweisen, dass zum Beispiel eine gültige, automatische Vertragsverlängerung vorliegt. Und genau das wird sie nicht können: Denn die automatische Vertragsverlängerung ist und bleibt rechtswidrig. Das weiss die PE Digital GmbH und daher war bis vor Kurzem an dieser Stelle auch Schluss. Weiter ging die Betreiberin nicht. Die rechtliche Hürde ist einfach zu hoch, die Erfolgsaussichten verschwindend gering und die Kosten beträchtlich.
Auch wenn Anwälte schreiben: Die Forderung bleibt unberechtigt
Hier beginnt nun die jüngste Entwicklung, die wir zunehmend beobachten. Statt den Gerichtsweg zu wählen, versucht die PE Digital GmbH, die Betroffenen über eine Anwaltskanzlei erneut unter Druck zu setzen. Die Schreiben sind sprachlich professionell und wirken verbindlich, doch inhaltlich wiederholen sie lediglich die ursprüngliche (bereits bestrittene) Forderung. Es werden keine juristischen Grundlagen geliefert, die plötzlich eine Zahlungspflicht entstehen lassen würden. Wenn Betroffene ein solches Schreiben erhalten, dann raten wir zu dem folgenden Vorgehen:
Schreiben vom Anwalt erhalten? So gehen Sie richtig vor:
Ruhe bewahren und die Forderung erneut klar bestreiten
Weisen Sie die Kanzlei darauf hin, dass keine gültige Forderung besteht. Sie müssen weder zahlen noch den Rechtsvorschlag zurückziehen.
Auf die Beweislast des Anbieters hinweisen
Die PE Digital GmbH muss nach Schweizer Recht nachweisen, dass eine gültige Forderung besteht. Da dieser Nachweis fehlt, bleibt das Anwaltsschreiben rechtlich wirkungslos.Lassen Sie den Rechtsvorschlag unbedingt bestehen
Solange der Rechtsvorschlag steht, kann die Gegenseite nur über ein Gericht weiterfahren. Ein Schritt, den sie erfahrungsgemäss meidet.
Warum die PE Digital den Gerichtsweg meidet
Wäre die Argumentation der PE Digital GmbH rechtlich korrekt, würde sie den offensichtlichen Weg gehen: Sie würde die Forderung gerichtlich durchsetzen. Dass dies nie geschieht, ist bezeichnend. Ein Prozess wäre teuer und riskant, und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schweizer Gericht die rechtswidrigen Verträge der PE Digital GmbH stützen würde, ist gering. Ein verlorener Prozess würde zudem einen Präzedenzfall schaffen, der das gesamte Geschäftsmodell in der Schweiz infrage stellt.
Fazit: Die Rechtslage ist klar. Der Druck der PE Digital GmbH ändert daran nichts
Auch wenn Inkasso, Betreibung oder anwaltliche Schreiben einschüchternd wirken: Die rechtliche Grundlage bleibt unverändert: Die Verträge der PE Digital GmbH widersprechen den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.
Warum die PE Digital den Gerichtsweg meidet
Sind auch Sie von Parship, ElitePartner oder einer anderen Plattform der PE Digital GmbH unter Druck gesetzt worden? Haben Sie ein Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten? Dann interessiert uns Ihre Erfahrung besonders.
Berichten Sie uns unter „Was ärgert Sie?“, wie die Betreiberin bei Ihnen vorgegangen ist und welche Schritte Sie unternommen haben. Ihre Rückmeldungen helfen nicht nur uns, diese Entwicklung weiterhin genau zu beobachten, sondern auch anderen Betroffenen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Juristisches Schreiben an Parship Schweiz - Abo kündigen, Rechnung anfechten und Geld zurückfordern
Für nur CHF 89.– setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei Parship Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.
lic. iur. Christian Jenny
"Die Verträge der PE Digital GmbH verstossen gegen Schweizer Recht. Trotzdem setzt die Betreiberin auf Einschüchterung statt anstatt ein Gericht anzurufen."
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