Casual Networks B.V. – teure Abos und Fake Profile

Die Firma Casual Networks aus Venlo (Niederlande) betreibt mehrere deutschsprachige Datingplatformen, wie etwa fremdgehen69.com oder reifefrauen.com. Wer sich auf einer solchen Seite anmeldet, wünscht sich natürlich ein reales Treffen mit Gleichgesinnten. Aber: Genau das schliesst Casual Network in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.

Um das Angebot auf den einschlägigen Seiten von Casual Networks näher kennenzulernen, hat man die Möglichkeit, zunächst ein kostenloses Profil zu erstellen. Aber bereits nach kurzer Zeit merkt der Betroffene, dass der Funktionsumfang bei einem kostenlosen Zugang stark eingeschränkt ist. Richtig nutzen kann man das Angebot nur mit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Doch die ist teuer und die kostenpflichtigen Abomodelle von Casual Networks widersprechen zwingendem, Schweizer Recht.

Teure Abos die sich – rechtswidrig – automatisch verlängern

Um den vollen Funktionsumfang einer durch Casual Networks betriebenen Seite nutzen zu können, bedarf es einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Um beispielsweise die Profilbilder anderer Mitglieder zu sehen oder Nachrichten zu lesen oder zu versenden, für das wird eine Premium-Mitgliedschaft vorausgesetzt. Der dort jeweils angegebene Preis ist jedoch nicht der Gesamtpreis für die genannte Laufzeit, sondern wird pro Monat fällig. Welche Kosten insgesamt entstehen, wird dagegen auf dieser Seite nicht angezeigt. Versteckt in den AGB findet sich die Information, dass sich eine solche Mitgliedschaft zum angegebenen Preis jeweils um die gewählte Laufzeit automatische verlängert. Will man diese automatische Verlängerung verhindern, muss innert einer bestimmten Frist gekündigt werden. Verpasst man diese Frist, akzeptiert Casual Networks die Kündigung nicht (mehr). Solche Kündigungsmodalitäten verstossen gegen zwingende Bestimmungen im Schweizerischen Obligationenrecht (OR).  

Die Praxis von Casual Networks verstösst gegen zwingendes, Schweizer Recht

Auf Verträge wie sie von Casual Networks angeboten werden, finden die Bestimmungen über den   Partnerschaftsvermittlungsvertrag nach Art. Art. 406a ff. OR Anwendung. Und solche Verträge sind jederzeit, ohne Angaben von Gründen, kündbar. Auch eine automatische Vertragsverlängerung widerspricht diesen zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen. Daran ändert sich auch nichts, dass Casual Networks ihren Firmensitz im niederländischen Venlo hat. Denn unabhängig von einer allenfalls abweichenden Gesetzeslage in Holland, kommen für Konsumenten mit Wohnsitz in der Schweiz die Bestimmungen des OR bei diesen Verträgen zur Anwendung. Mit anderen Worten: Sämtliche Kündigungsmodalitäten in den AGB von Casual Networks widersprechen Schweizer Recht und sind daher nichtig. Aber in den AGB von Casual Networks versteckt sich noch mehr: An entsprechender Stelle wird festgehalten, dass Casual Networks mit Fake-Profilen arbeitet, mit welchen «keine realen Treffen möglich sind».

Nebst den AGB gibt es auch noch die «Allgemeinen Unterhaltungsrichtlinien»

Mit den AGB akzeptiert der Nutzer auch automatisch die «Allgemeinen Unterhaltungsrichtlinien». Und diese halten in Ziffer VI unter Punkt 5 fest, dass Casual Networks mit «selber erstellten» Profilen arbeitet. Diese selbst, durch Casual Networks erstellten Profile, so hält der Betreiber fest, sind « (…) ausschliesslich zur Auslebung von virtuellen und erotischen Fantasien gedacht und es sind keine realen Treffen möglich». Mit anderen Worten: Casual Networks operiert auf ihren Seiten mit «Fake Profilen» um den Nutzer vorzugaukeln, sie stünden mit anderen, realen Usern in Kontakt. Diese Geschäftspraktik halten wir für klar unlauter und sehen darin einen Verstoss gegen Art. 8 UWG (Verwendung von missbräuchlichen AGB). Denn es liegt augenscheinlich in der Natur der Sache, dass wenn sich ein Nutzer bei einer Webseite mit dem Namen «fremdgehen69.com» anmeldet, sich letztlich ein reales Treffen mit Gleichgesinnten wünscht und keine Unterhaltung mit einem Fake-Profil.

Sie wurden Opfer einer durch Casual Networks betriebenen Seite – wir helfen Ihnen

Wurden auch Sie Opfer der Masche der Casual Networks B.V. und stecken Sie in einer fiesen Abo-Falle fest? Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert, Ihr bestehendes Abo zu kündigen und das bereits zu Unrecht bezahlte Geld zurück zu fordern.


Juristisches Schreiben und Geldrückforderung

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Für nur CHF 79.– setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei Casual Networks B.V. Ihr Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

lic. iur. Christian Jenny

«Die AGB von Casual Networks B.V. sind in doppelter Hinsicht gesetzeswidrig. Einerseits widersprechen die Kündigungsbestimmungen den zwingenden, gesetzlichen Normen des Obligationenrechtes. Andererseits arbeitet Casual Networks mit Fake-Profilen, was gegen das Lauterkeitsrecht (UWG) verstösst.»

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