Kategorie: Datingportale.
dateyard Abo kündigen und Rechnung anfechten
Geschrieben von Reklamationszentrale Am .
Die dateyard AG betreibt im Internet zahllose Erotik- und Datingportale. Wir raten dringend davon ab, persönliche Daten auf einer der Seiten, welche von der dateyard AG betrieben wird, einzugeben. Hohe Gebühren und Drohbriefe von Inkassofirmen können die Folge sein.
Die dateyard AG, Rothusstrasse 23, 6331 Hünenberg (Kanton Zug) betreibt eine unüberschaubare Anzahl von erotischen Datingportalen. Dabei bietet der Betreiber immer die gleichen Abo-Modelle an: Einerseits ein kostenloses «Probe-Abo», um das Angebot kennenzulernen, andererseits ein kostenpflichtiges Modell, um den vollen Umfang der entsprechenden Seite zu nutzen.
Hier nur ein Auszug von Internetseiten, hinter welchen die dateyard AG steckt:
affairme.de
brauchsex.com
bumsfriends.com
casualkontakt.com
fremdflirten.de
fuckmich.com
geheimedates.ch
geileheidi.ch
privatflirts.net
richtigwild.de
rumgepoppe.ch
seitensprung69.com
sexa.ch
sexdatesfinden.com
sexfreunde.net
timeout69.com
versautenachbarin.com
wasficken.de
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, auf einer solchen Seite Ihre persönlichen Daten einzugeben oder gar ein Abo zu lösen, dann schauen Sie zuvor unter dem «Impressum» der entsprechenden Seite nach. Wenn dort die dateyard AG als Betreiber angegeben wird, dann raten wir dringend, die Finger davon zu lassen: Es droht eine Menge Ärger!
dateyard lässt die Benutzer bewusst in (teure) Abo-Fallen tappen
Wer sich zunächst für das kostenlose «Probeabo» entscheidet, der stellt schnell fest: Dies bringt rein gar nichts. Um beispielsweise die Profilbilder anderer Mitglieder zu sehen oder Nachrichten zu lesen oder zu versenden, für das wird eine Premium-Mitgliedschaft vorausgesetzt. Wer sich dann für eine solche kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft entscheidet, der landet in einer fiesen Abo-Falle. So beträgt die feste Vertragslaufzeit für ein solches Abo bis zu zwei Jahre (!). Dies widerspricht dem Schweizer Recht und ist absolut unzulässig. Denn der Gesetzgeber hat in den Artikeln 406a ff. des Obligationenrechts (OR) für solche «Partnerschaftsvermittlungsverträge» klare gesetzliche Grundlagen geschaffen, welche zwingend eingehalten werden müssen.
Die von der dateyard AG in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehaltenen Abomodelle und die dazugehörigen Kündigungsfristen widersprechen diesen zwingenden Bestimmungen und sind daher nichtig. Das scheint die dateyard AG aber wenig zu kümmern, denn wer das entsprechende Abo kündigt und die (unberechtigten) Forderungen der dateyard nicht mehr bezahlt, dem droht schon bald unangenehme Post von Inkassofirmen. Gemäss den Informationen der Anwaltskanzlei Thomas Hollweck, Berlin können solche unberechtigten Forderungen sogar dann drohen, wenn man gar kein Abo abgeschlossen hat, sondern lediglich seine persönlichen Daten auf einer der Seiten der dateyard AG eingegeben hat.
Es droht eine Kostenfalle und unangenehme Post von Inkassofirmen
Werden die von der dateyard AG zu Unrecht geforderten Beträge nicht gezahlt, dann schaltet die Unternehmung schon bald Inkassofirmen zur Eintreibung der Forderungen ein. Die mit der Eintreibung der Geldforderung mandatierten Inkassofirmen sind dann meist die Fairmount GmbH oder die enDebito collect & finance GmbH. Nicht selten wird auch die Kanzlei Auer Witte Thiel aus München von der Dateyard AG beauftragt. Diese Inkassodienstleister, resp. die genannte Anwaltskanzlei sind der Reklamationszentrale bekannt. Denn diese treten oft im Zusammenhang mit fragwürdigen Inkassoforderungen auf.
Sie wurden Opfer der dateyard AG – wir helfen aus der Abo-Falle!
Aus Erfahrung wissen wir: Viele Kunden schämen sich, wenn sie in eine Abo-Falle der dateyard AG getappt sind. Darum wehren sich viele nicht, sondern zahlen lieber stillschweigend die (ungerechtfertigten) Forderungen.
Wir finden: Zu schämen braucht sich hier niemand, aber sich zu wehren schon.
Juristisches Schreiben und Geldrückforderung
Abo-Falle von dateyard AG jetzt kündigen
Für nur CHF 69.– setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei der dateyard AG Ihr Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.
lic. iur. Christian Jenny
«Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, auf einem Erotikportal ein Abo zu lösen, dann schauen Sie zuerst im Impressum der entsprechenden Seite nach. Wenn dort die dateyard AG als Betreiberin angegeben wird, dann raten wir dringen, die Finger davon zu lassen. Es droht eine Menge (teurer) Ärger.»