Für nur CHF 69.- setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei The Casual Lounge Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.
"The Casual Lounge gibt offen zu, dass bewusst Fakeprofile angelegt werden, um dem Benutzer vorzugaukeln, dass er mit einer gleichgesinnten Person interagiere. Solche Lockvogelangebote verstossen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) . Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Anbieter diese Praktiken offen in den AGB darlegen."
Eine Mitgliedschaft bei Casual Lounge kostet für drei Monate knapp 300 Franken, für ein Jahr gar über 700 Franken. Dafür verspricht der Anbieter «reale Kontakte» zu Gleichgesinnten. So zumindest steht es prominent auf der Startseite. Wer allerdings die AGB näher anschaut, der stösst unter Punkt 5 auf folgende Formulierung:
«Dem Nutzer/ Mitglied ist bekannt, dass The Casual Lounge sogenannte Animateure einsetzt, um Nutzer/Mitglieder zur interaktiven Kommunikation zu motivieren».
The Casual Lounge gibt also offen zu, dass bewusst Fakeprofile angelegt werden, um dem Benutzer vorzugaukeln, dass er mit einer gleichgesinnten Person interagiere. Mit dieser betrügerischen Masche ist The Casual Lounge übrigens nicht alleine. In der Schweiz gibt es dutzende solcher Anbieter (z. B. auch Liebes-Treffen.com), welche in den AGB ganz offen zugeben, dass sie mit Fake-Profilen arbeiten.
Wir vertreten ganz klar die Ansicht, dass solche Lockvogelangebote gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Anbieter diese Praktiken offen in den AGB darlegen. Denn Hand aufs Herz: Wer liest sich schon bevor er ein solches Abonnement abschliesst, die AGB durch? Genau, keiner. Und darauf spekulieren diese Anbieter auch ganz dreist. Solche Verstösse kann man beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mittels eines Beschwerdeformulars melden. Vito Roberto, Professor für Privatrecht an der Universität St. Gallen, sagt zu solchen Lockvogelklauseln: «Das sind lustige Bestimmungen – und sie sind selbstverständlich unlauter.» Man spiegle den Kunden etwas vor, das nicht der Realität entspreche. «Dieses rechtswidrige Geschäftsgebaren lässt sich durch eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtmässig machen», so Roberto.
Wir raten dazu, das Abonnement sofort zu kündigen. Zwar wird sich The Casual Lounge auf den Standpunkt stellen, dass dies nicht gehe und die Mitgliedschaft bis zum Ende der gelösten Laufzeit weiterlaufe, wir vertreten aber klar eine andere Ansicht: Wer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einem solchen Anbieter abschliesst, der geht – juristisch gesprochen - einen Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (Partnerschaftsvermittlungsvertrag) gemäss Art. 406a ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) ein. Solche Verträge sind jederzeit kündbar. Beachten Sie hierzu auch unseren Artikel zu Parship.
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