C-Date kündigen - so kündigen Sie den Vertrag

C-Date mit Sitz in Luxemburg verspricht online Dating, inkl. einer angeblichen Flirt-Erfolgsrate von 74%. Der Prozentsatz für einen reibungslosen Ausstieg aus einem laufenden Abonnement liegt jedoch deutlich unter diesem Wert. Wer nicht rechtzeitig kündigt, geht automatische eine Vertragsverlängerung ein. Das widerspricht dem Schweizerischen Recht.

Ungültige Verträge bei C-Date.ch

Wer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei C-Date abschliesst, der geht – juristisch gesprochen - einen Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (Partnerschaftsvermittlungsvertrag) gemäss Art. 406a ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) ein. Das OR sieht zur Gültigkeit des Vertrages Schriftlichkeit mit einer eigenständigen Unterschrift der Vertragsparteien voraus, also des Kunden und der Online-Partnervermittlung (vgl. Art. 13 OR). Das aber geschieht bei einem Vertragsabschluss bei C-Date nicht. Auch die gleichwertige, digitale Signatur kommt nicht zur Anwendung (vgl. Art. 14 Abs. 2bis OR). Somit sind solche Verträge formnichtig und mit ihnen auch automatische Vertragsverlängerungen. Unter Schweizer Rechtsgelehrten besteht hier absolute Einigkeit.

C-Date selber sieht das allerdings nicht so und hält das sogar explizit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so fest (siehe Punkt 1.4 der AGB von C-Date). Das ändert an der Ungültigkeit des Vertrages und der damit verbundenen Vertragsverlängerung aber nichts: die zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen von Art. 406d OR gelten auch für C-Date.

Obwohl die automatische Vertragsverlängerung bei C-Date.ch rechtswidrig und damit ungültig ist, wendet die Online-Plattform diese missbräuchliche Praxis in der Schweiz schon seit Jahren an. Dabei kam es bislang noch nie zu einem Gerichtsurteil. Das ist so, weil sich Prozesse dieser Art in der Schweiz nicht lohnen und weil C-Date.ch bei genügend aggressiven und resolutem Auftreten gegen die Kunden (was regelmässig geschieht, wenn sich Kunden beschweren), von einer gerichtlichen Geltendmachung absehen.

Probe-Abos als Falle und rechtswidrige automatische Aboverlängerungen

Das erstmalige Anmelden auf C-Date ist kostenlos. Wenn man das Angebot dann auch wirklich nutzen und z.B. Kontakt mit anderen Mitgliedern aufnehmen möchte, muss man allerdings ein kostenpflichtiges Abo abschliessen (sog. Premium-Mitgliedschaft). Dieses zu kündigen gestaltet sich aber enorm schwierig. Abos von Mitgliedern werden beispielsweise ohne jegliches Einverständnis einfach automatisch verlängert. Diese automatische Aboverlängerungen sind rechtswidrig und somit ungültig.

Mitgliedschaft bei C-Date jederzeit kündbar

Da eine Mitgliedschaft bei C-Date unter die Bestimmungen des Partnerschaftsvermittlungsvertrages fällt, gilt zwingend ein Widerrufsrecht innert 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung (vgl. Art. 406d Ziff. 5 und 6 OR) und die jederzeitige Kündbarkeit ohne Angabe von Gründen. Art 406d OR sieht dabei zwingend vor, dass der Kunde über die Beendigungsrechte im Vertrag schriftlich informiert werden muss. Allerdings verliert C-Date bei Vertragsabschluss und in den dazugehörigen AGB darüber kein Wort. Dies wiederum macht den Vertrag bei C-Date, mitsamt der automatischen Vertragsverlängerung, nichtig.

Wie Sie aus dem Vertrag mit C-Date kommen

Es erreichen uns immer wieder Anfragen von Kunden, welche aus dem Vertrag mit C-Date.ch aussteigen möchten. C-Date.ch bietet grundsätzlich nur Mitgliedschaften mit einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten an. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, dann verlängert sich das Abo automatisch um weitere 6 Monate (worauf C-Date.ch in missbräuchlicher Manier auch spekuliert).

Grundsätzlich können Sie Ihr C-Date.ch-Abo per Mail kündigen. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen aber, dies schriftlich und per Einschreiben zu tun. Gemäss unserer Erfahrung aufgrund zahlreicher Schilderungen von Kunden wird C-Date.ch die Kündigung – obwohl diese rechtlich völlig korrekt erfolgt – nicht einfach so hinnehmen. Unter Verweis auf die (rechtlich ungültigen) AGB wird C-Date.ch darauf verweisen, dass eine Kündigung nicht möglich sei. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Auch wenn C-Date.ch einen rauen Ton anschlägt und mit Anwälten und Gerichtsverfahren droht, können Sie dies gelassen hinnehmen. Das letzte was C-Date.ch will, ist das ein richterlicher Entscheid in der Sache ergeht: Denn dann wäre Ihr missbräuchliches Geschäftsmodell ein für allemal in der Schweiz so nicht mehr möglich, was C-Date.ch tunlichst vermeidet.

Idealerweise gehen Sie daher als Kunde von C-Date.ch wie folgt vor:

  • Teilen Sie C-Date.ch mit, dass der Vertrag von Anfang an gemäss Schweizerischem Rech formnichtig ist.
  • Erklären Sie C-Date.ch die sofortige Kündigung unter Verweis auf Art. 404 OR

Wenn Sie sich aber nicht mit C-Date.ch in der Sache herumschlagen möchten, dann übernehmen wir von der Reklamationszentrale Schweiz das gerne für Sie.

Mitgliedschaft bei C-Date jetzt kündigen, Rechnung anfechten und Geld zurückfordern

Für nur CHF 79.– setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei C-Date Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

lic. iur. Christian Jenny

"Die Online-Datingplattform C-Date mit Sitz in Luxemburg verspricht seriöses Dating. Doch der Ausstieg aus einem laufenden Abonnement (auch wenn man sein Glück gefunden hat) ist nicht möglich. Dies wiederspricht dem Schweizer Recht"

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