Kategorie: Inkasso und Betreibung.
Betreibung löschen lassen - So kann es funktionieren
Geschrieben von Reklamationszentrale Am .
Hand aufs Herz: Wer hat nicht schon einmal eine Rechnung im Alltagsstress liegen lassen? Was schnell passiert ist, kann höchst unangenehme Konsequenzen haben. Denn wird man vom Gläubiger betrieben, bleibt der Eintrag im Betreibungsregisterauszug bestehen, auch wenn man die Rechnung beglichen hat. Wir zeigen Ihnen hier Ihre Möglichkeiten auf.
Betreibungsregistereinträge bleiben für fünf Jahre sichtbar
Ein Eintrag in das Betreibungsregister kann höchst unschöne Folgen haben. Wer einen neuen Job oder eine neue Wohnung sucht, muss nicht selten einen Betreibungsregisterauszug beilegen. Ist dieser nicht «clean», dann wird es meist nichts mit dem Traumjob oder der Traumwohnung. Dabei nützt es auch nichts, wen man vorbringt, dass die offene Rechnung in der Zwischenzeit beglichen wurde. Denn so ein Eintrag verschwindet nicht einfach, sondern bleibt (zumindest für eine gewisse Zeit) bestehen.
Mögliche Wege aus der Klemme
1. Möglichkeit: Abwarten
Falls Sie sich sicher sind, dass Sie in den nächsten fünf Jahren weder einen neuen Job, noch eine neue Wohnung suchen, dann können Sie diesen Makel auch einfach «aussitzen». Nach fünf Jahren wird der Eintrag nämlich automatisch gelöscht.
2. Möglichkeit: Aufhebung durch ein Gericht
Die Betreibung kann auch durch ein Gesuch oder eine Klage beim zuständigen Gericht aufgehoben werden. Nachteil: Der gerichtliche Weg verursacht Gerichtskosten. Zudem sollte man sich für eine Klage unbedingt durch einen Anwalt beraten lassen.
3. Möglichkeit: Vereinbarung mit dem Gläubiger
Die wohl eleganteste Variante: Sie treffen mit dem Gläubiger eine Vereinbarung. Wenn der Gläubiger die Betreibung zurückzieht, ist sie auf dem Auszug nicht mehr sichtbar. Der Haken an der Sache: Sie können den Gläubiger nicht dazu zwingen.
Wir unterstützen Sie, damit Ihr Betreibungsregisterauszug wieder «clean» ist.
Für nur CHF 69.– setzen unsere Juristen ein Schreiben auf, mit dem Sie die Löschung der Betreibung beantragen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Gläubiger auf die Vereinbarung eingeht ist grösser, wenn das Begehren mittels Schreiben unserer Juristen erfolgt.
lic. iur. Christian Jenny
"Zahlreiche, positive Kundenfeedbacks zeigen: Mit Hilfe unseres juristischen Schreibens sind Gläubiger eher bereit, die Betreibung im Betreibungsregister löschen zu lassen. Dies erleichtert für die Betroffenen das Leben enorm, gerade wenn sie auf Job- oder Wohnungssuche sind."