Kategorie: Inkasso und Betreibung.
Sie haben eine nicht gerechtfertigte Betreibung erhalten. Was nun?
Geschrieben von Reklamationszentrale Am .
Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht lässt es zu, dass jeder gegen jeden eine Betreibung einleiten kann. Selbst wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist.
In der Schweiz gibt es aktuell 2.8 Millionen Betreibungen im Jahr. Davon profitieren vor allem Inkassounternehmen mit ihren nicht gerechtfertigten Mahngebühren und Verzugskosten. Auch wenn die Grundforderung schon lange beglichen ist, werden diese Gebühren noch betrieben. Rechtlich gesehen ist jede Gebühr über dem ursprünglich geschuldeten Betrag eines gültigen Vertrages sowieso nicht geschuldet. Lediglich 5% Verzugszins können nachträglich verrechnet werden.
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Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 16.01.2015 wird dem Gläubiger zugemutet, seine Forderung in einem Zivilprozess zu beweisen. Medienmitteilung Bundesgericht vom 04.02.2015.
So wehren Sie sich gegen eine nicht gerechtfertigte Betreibung
Auf einen Zahlungsbefehl können Sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt Rechtsvorschlag erheben. Entweder mit einem eingeschriebenen Brief oder persönlich auf dem Betreibungsamt mit dem Satz „Ich erhebe Rechtsvorschlag auf die Betreibung Nr. XXX“. Eine weitere Begründung ist nicht nötig.
Die Forderung wird mit dem Rechtsvorschlag rechtlich bestritten und das Verfahren gestoppt. Der angebliche Gläubiger muss anschliessend die Rechtmässigkeit der Rechnung auf dem Gerichtsweg beweisen.
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Für nur CHF 59.– setzen unsere Juristen ein Schreiben auf, mit dem Sie die Löschung der Betreibung beantragen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Gläubiger auf die Vereinbarung eingeht ist grösser, wenn das Begehren mittels Schreiben unserer Juristen erfolgt.
lic. iur. Christian Jenny
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