Good News für Opfer der Obligo AG

Obligo AG (ehemals PayPay AG) beschäftigt uns bereits seit Monaten. Unzählige Betroffene wenden sich an uns, da sie Rechnungen für angeblich am Handy abgeschlossene Porno-Abos erhalten haben.

Dass wir uns seit Beginn für die Betroffenen eingesetzt haben, missfiel Obligo AG und versuchte uns deshalb einzuschüchtern. Obligo AG klagte sogar gegen unseren Rechtsanwalt der Dextra Rechtsschutz AG aber musste vor dem Kantonsgericht Schwyz eine herbe Niederlage einstecken.

Seit Monaten bombardiert Obligo AG die Betroffenen mit Rechnungen und Mahnungen für Porno-Abos, für die sie nie einen Vertrag abgeschlossen haben. Auch das Inkassounternehmen inkassodata AG droht mit Ankündigungen rechtlicher Schritte und verschickt Forderungen mit nicht gerechtfertigten Mahnspesen und Verzugskosten. Jetzt hat Obligo AG erste Betreibungen eingeleitet.

So wehren Sie sich gegen eine Betreibung

Auf einen ungerechtfertigten Zahlungsbefehl können Sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt Rechtsvorschlag erheben. Entweder mit einem eingeschriebenen Brief oder persönlich auf dem Betreibungsamt mit dem Satz „Ich erhebe Rechtsvorschlag auf die Betreibung Nr. XXX“. Eine weitere Begründung ist nicht nötig.

Die Forderung wird mit dem Rechtsvorschlag rechtlich bestritten und das Verfahren gestoppt. Obligo AG muss anschliessend die Rechtmässigkeit der Rechnung auf dem Gerichtsweg beweisen. Ob sich das aufwendige und teure Verfahren angesichts der in den meisten Fällen tiefen Rechnungsbeträge für Obligo AG lohnen wird, ist fraglich.

Lesen Sie mehr zum Thema Schutz bei ungerechtfertigter Betreibung.

Hinweis: Wenn Sie sich für eine Wohnung bewerben und einen Betreibungsauszug vorweisen müssen, informieren Sie die Verwaltung am besten pro aktiv darüber, dass es sich beim Eintrag um eine Abofalle handelt. 

Sie wollten nie ein Abo abschliessen? Wehren Sie sich!

Wenn Sie eine Rechnung von der Obligo AG erhalten haben und überzeugt davon sind, kein kostenpflichtiges Abonnement (bewusst) gebucht zu haben, kann die Forderung gegenüber der Obligo AG bestritten werden.

Denn aus zivilrechtlicher Sicht ist klar, dass durch ein (versehentliches) anklicken eines Links oder dem einfachen Angeben seiner Adresse an einen Mitarbeiter von Obligo kein rechtsgültiger Vertrag entstanden sein kann.

Entsprechend ist auch nichts geschuldet. Sie haben die Möglichkeit, sich von uns ein professionelles, juristisches Schreiben verfassen zu lassen, in dem wir Obligo klarmachen, dass der geforderte Betrag nicht geschuldet ist und fordern Obligo auf, zukünftige Rechnungen und Mahnungen zu unterlassen.


Juristisches Schreiben und Anfechtung der Rechnung: Sexabo von Obligo AG und inkasso AG

Unsere Juristen setzen ein Schreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie die ungerechtfertigte Rechnung bei der Obligo AG anfechten können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

Jetzt für CHF 79.– in Auftrag geben

lic. iur. Christian Jenny

"Viele Kunden schämen sich, wenn sie unwissentlich und unwillentlich ein Sexabo im Internet abgeschlossen haben und in der Folge von Obligo Rechnungen und Mahnungen erhalten. Darum wehren sich viele nicht. Aus meiner Sicht braucht sich hier niemand zu schämen, aber sich zu wehren schon."

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