Rechnungen von Obligo - Blick TV berichtet im Interview mit uns darüber

Egal ob minderjährig oder im Pensionsalter, ein Klick genügt und Sie erhalten Rechnungen für ein kostenpflichtiges Sex-Abo. Die Meldungen häufen sich aktuell sehr und ein Ende ist nicht in Sicht.

Die Reklamationszentrale berichtet seit 2014 regelmässig über die Obligo AG mit Sitz im Kanton Schwyz und deren Geschäftspraktiken. Nun berichtet auch Blick TV über einen aktuellen Fall. Ein Klick genügte und schon flatterten die Rechnungen ins Haus.

So geht die Obligo AG vor

Obligo-Mitarbeiter bringen Menschen am Telefon dazu, ihre Adresse preiszugeben, stellen diesen dann Rechnungen aus und verschicken Mahnungen für angeblich bezogene Porno-Inhalte. Obwohl sich die Empfänger beim besten Willen nicht daran erinnern können, ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen zu haben, zahlen einige von ihnen trotzdem – aus Angst vor einer Betreibung oder weil ihnen die Sache schlicht peinlich ist.

In den allermeisten Fällen übergibt die Obligo AG die ungerechfertigten Forderungen an die Inkassofirma inkassodata AG. Zu einer Betreibung kommt es Seitens Obligo AG meist nicht. Sollte aber dennoch gegen Sie ein Zahlungsbefehl erhoben worden sein, zeigen wir Ihnen auf, wie Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Betreibung wehren können.

Anfragen betreffend Obligo häufen sich

In letzter Zeit haben sich die Anfragen bei uns wieder gehäuft und Kunden klagen vermehrt über Rechnungen und Mahnungen von der Obligo AG. Seit Januar 2022 haben wir über 20'000 Suchanfragen auf unserer Plattform registriert. Mit unserem Schreiben sowie den Gratis Vorlagen konnten wir auch über 4'000 Geschädigten weiterhelfen.

Wenn auch Sie weder wissentlich noch willentlich ein Abo im Internet abgeschlossen haben und von der Obligo AG Rechnungen und Mahnungen erhalten, dann müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Wehren Sie sich dagegen – wir helfen Ihnen!

Sie wollten nie ein Abo abschliessen?

Wenn Sie eine Rechnung von der Obligo AG erhalten haben und überzeugt davon sind, kein kostenpflichtiges Abonnement (bewusst) gebucht zu haben, kann die Forderung gegenüber der Obligo AG bestritten werden.

Denn aus zivilrechtlicher Sicht ist klar, dass durch ein (versehentliches) anklicken eines Links oder dem einfachen Angeben seiner Adresse an einen Mitarbeiter von Obligo kein rechtsgültiger Vertrag entstanden sein kann. Entsprechend ist auch nichts geschuldet.

Wehren Sie sich!

Sie haben die Möglichkeit, sich von uns ein professionelles, juristisches Schreiben verfassen zu lassen oder Sie fechten die Rechnungen selber mit einer unserer kostenlosen Vorlagen an. Wer nichts dagegen unternimmt akzeptiert die Rechnungen und wird auch weiterhin solche erhalten.

Obligo AG (Rechnung anfechten)

Obligo AG (Rechnunung an minderjährige anfechten)

Juristisches Schreiben und Anfechtung der Rechnung

Für nur CHF 79.– setzen unsere Juristen ein Schreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie die ungerechtfertigte Rechnung bei der Obligo AG anfechten können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

lic. iur. Christian Jenny

«Viele Kunden schämen sich, wenn sie unwissentlich und unwillentlich ein Sexabo im Internet abgeschlossen haben und in der Folge von Obligo Rechnungen und Mahnungen erhalten. Darum wehren sich viele nicht. Aus meiner Sicht braucht sich hier niemand zu schämen, aber sich zu wehren schon."

Kundenstimmen


© Reklamationszentrale Schweiz

Durch die Nutzung dieser Webseite gestalten Sie das Reklamationsbarometer mit. Wir respektieren den Datenschutz