Betreibung löschen lassen - So kann es funktionieren

Hand aufs Herz: Wer hat nicht schon einmal eine Rechnung im Alltagsstress liegen lassen? Was schnell passiert ist, kann höchst unangenehme Konsequenzen haben. Denn wird man vom Gläubiger betrieben, bleibt der Eintrag im Betreibungsregisterauszug bestehen, auch wenn man die Rechnung beglichen hat. Wir zeigen Ihnen hier Ihre Möglichkeiten auf.

Betreibungsregistereinträge bleiben für fünf Jahre sichtbar

Ein Eintrag in das Betreibungsregister kann höchst unschöne Folgen haben. Wer einen neuen Job oder eine neue Wohnung sucht, muss nicht selten einen Betreibungsregisterauszug beilegen. Ist dieser nicht «clean», dann wird es meist nichts mit dem Traumjob oder der Traumwohnung. Dabei nützt es auch nichts, wen man vorbringt, dass die offene Rechnung in der Zwischenzeit beglichen wurde. Denn so ein Eintrag verschwindet nicht einfach, sondern bleibt (zumindest für eine gewisse Zeit) bestehen.

Mögliche Wege aus der Klemme

1. Möglichkeit: Abwarten

Falls Sie sich sicher sind, dass Sie in den nächsten fünf Jahren weder einen neuen Job, noch eine neue Wohnung suchen, dann können Sie diesen Makel auch einfach «aussitzen». Nach fünf Jahren wird der Eintrag nämlich automatisch gelöscht.

2. Möglichkeit: Aufhebung durch ein Gericht

Die Betreibung kann auch durch ein Gesuch oder eine Klage beim zuständigen Gericht aufgehoben werden. Nachteil: Der gerichtliche Weg verursacht Gerichtskosten. Zudem sollte man sich für eine Klage unbedingt durch einen Anwalt beraten lassen.

3. Möglichkeit: Vereinbarung mit dem Gläubiger

Die wohl eleganteste Variante: Sie treffen mit dem Gläubiger eine Vereinbarung. Wenn der Gläubiger die Betreibung zurückzieht, ist sie auf dem Auszug nicht mehr sichtbar. Der Haken an der Sache: Sie können den Gläubiger nicht dazu zwingen.

Wir unterstützen Sie, damit Ihr Betreibungsregisterauszug wieder «clean» ist.

Für nur CHF 69.– setzen unsere Juristen ein Schreiben auf, mit dem Sie die Löschung der Betreibung beantragen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Gläubiger auf die Vereinbarung eingeht ist grösser, wenn das Begehren mittels Schreiben unserer Juristen erfolgt.

lic. iur. Christian Jenny

"Zahlreiche, positive Kundenfeedbacks zeigen: Mit Hilfe unseres juristischen Schreibens sind Gläubiger eher bereit, die Betreibung im Betreibungsregister löschen zu lassen. Dies erleichtert für die Betroffenen das Leben enorm, gerade wenn sie auf Job- oder Wohnungssuche sind."

Kundenstimmen



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Kommentare

  • Luca

    19.09.2023 16:36 Uhr


    Guten Tag,
    Ich habe eine Betriebung erhalten da ich vor meiner Reise durch Südamerika dachte das ich alle Rechnungen bezahlt habe…

    Leider ging diese Rechnung vergessen und ich kam daher nicht‘s mit über und zuhause kamm das bösse erwachen.

    Ich habe Natürlich alles gleich gezahlt und wollte daher fragen ob dies denoch gelöscht werden kann?

    Liebe Grüsse

  • Bokretsion

    30.10.2023 23:05 Uhr


    Guten Abend
    Ich habe Betreibung Register, wäre es möglich löschen lassen.

    Danke fürs Verständnis und wünsche ich Ihnen einen schönen Abend.

  • Grette

    12.12.2023 19:49 Uhr


    Guten Tag
    Ich habe beim Betreibungsamt nachgefragt, wie ich eine Betreibung löschen kann, und mir wurde gesagt, dass dies nur der Gläubiger tun kann. Ich habe versucht, den Gläubiger telefonisch und per E-Mail zu erreichen, um um die Löschung der Betreibung zu bitten, jedoch leider ohne Erfolg. Wie sollte ich nun weiter vorgehen?

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