Ein Eintrag in das Betreibungsregister kann höchst unschöne Folgen haben. Wer einen neuen Job oder eine neue Wohnung sucht, muss nicht selten einen Betreibungsregisterauszug beilegen. Ist dieser nicht «clean», dann wird es meist nichts mit dem Traumjob oder der Traumwohnung. Dabei nützt es auch nichts, wen man vorbringt, dass die offene Rechnung in der Zwischenzeit beglichen wurde. Denn so ein Eintrag verschwindet nicht einfach, sondern bleibt (zumindest für eine gewisse Zeit) bestehen.
1. Möglichkeit: Abwarten
Falls Sie sich sicher sind, dass Sie in den nächsten fünf Jahren weder einen neuen Job, noch eine neue Wohnung suchen, dann können Sie diesen Makel auch einfach «aussitzen». Nach fünf Jahren wird der Eintrag nämlich automatisch gelöscht.
2. Möglichkeit: Aufhebung durch ein Gericht
Die Betreibung kann auch durch ein Gesuch oder eine Klage beim zuständigen Gericht aufgehoben werden. Nachteil: Der gerichtliche Weg verursacht Gerichtskosten. Zudem sollte man sich für eine Klage unbedingt durch einen Anwalt beraten lassen.
3. Möglichkeit: Vereinbarung mit dem Gläubiger
Die wohl eleganteste Variante: Sie treffen mit dem Gläubiger eine Vereinbarung. Wenn der Gläubiger die Betreibung zurückzieht, ist sie auf dem Auszug nicht mehr sichtbar. Der Haken an der Sache: Sie können den Gläubiger nicht dazu zwingen.
lic. iur. Christian Jenny unterstützt Sie beim Löschungsbegehren.
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