Paycon Rechnung anfechten und Betrag zurückfordern

Wenn Sie ein «Ja» an die Nummer 933 schicken, dann lösen Sie ungewollt ein sinnloses und teures Abo. Wir zeigen Ihnen, wer hinter diesem unseriösen Dienst steckt und wie Sie es vermeiden, in eine solche Abo-Falle zu tappen.

Senden Sie sofort «STOP ALL»

Zuerst sollten Sie sicherstellen, dass Sie den Dienst stoppen, denn sonst drohen Ihnen auf künftigen Handy-Rechnungen hohe Kosten. Um einen solchen Dienst zu deaktivieren, senden Sie das Ihnen vom Mehrwertdienstanbieter angegebene „Keyword“ z.B. „STOP ALL“ an die betroffene Kurznummer. In unserem Beispiel also «STOP ALL» an die Nummer 933.

Sie haben bereits eine Rechnung mit «Premium SMS» erhalten – was tun?

Cybercrimepolice.ch rät zu folgendem Vorgehen: Wenden Sie sich an die Firma Paycon AG und beschweren Sie sich. Zeigen Sie der Paycon AG insbesondere auf, dass Sie nie einen Vertrag mit Paycon AG geschlossen haben und die SMS daher auf Ihrer Mobilfunkrechnung zu Unrecht verrechnet worden sind. 

Wir setzen für Sie ein fundiertes, juristisches Schreiben auf um die Rechnung anzufechten und den Betrag zurückzufordern

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns mit dem Verfassen eines fundierten, juristischen Schreibens an die Paycon AG zu beauftragen. Für nur CHF 69.00 verfassen unsere Rechtsexperten ein solches Schreiben für Sie.

lic. iur. Christian Jenny

"Die durch die Paycon AG verrechneten «Premium SMS» entbehren jeglicher Rechtsgrundlage und somit ist auch nichts geschuldet. Wir helfen unseren Kunden aktiv bei der Anfechtung der  Rechnung mit unserem juristischen Schreiben."

Wer steckt hinter dieser fiesen Masche?

Als Vermittlerin dieser SMS-Dienste fungiert die Paycon AG, Einsiedlerstrasse 23, 8834 Schindellegi, Schweiz, Mail: hilfe@paycon.ch, Tel.: 044 / 581 64 40. Sollten Sie bereits eine SMS mit dem Stichwort «Ja» an eine Kurznummer versendet haben und es ist Ihnen bereits auf der Rechnung Ihres Mobilfunkanbieters einen Betrag in Abzug gebracht worden, dann empfehlen wir folgendes Vorgehen:

Teilen Sie der Paycon AG Ihre Zahlungsverbindung mit und setzten Sie ein (kurze) Frist, innert welcher die Paycon AG das Geld zu überweisen hat.

Drohen Sie mit rechtlichen Schritten und merken Sie auch an, dass Sie den Sachverhalt auch dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) melden werden. 

Wir von der Reklamationszentrale AG helfen unseren Kunden aktiv bei der Anfechtung der Rechnung mit unseren juristischen Schreiben.



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Kommentare

  • Rudolf

    08.11.2023 15:10 Uhr


    In allen Monats-Rechnungen 2023 wurden Mehrwerteinkäufe verrechnet

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