Rechnungen von Yelo Verlag erhalten?

Bei der Reklamationszentrale häufen sich Fälle, in denen Unternehmen sog. Proforma-Rechnungen für eine Mitgliedschaft resp. einem Eintrag im Firmenregister yelo.ch erhalten. Diese ungerechtfertigten Rechnungen für eine Dienstleistung, die nie vertraglich vereinbart wurde, versendet die Yelo Verlag GmbH.

Von der Zahnarztpraxis bis zur Autogarage: Gegenwärtig erhalten wir zahlreiche Anfragen und Reklamationen von Unternehmern, welche eine Rechnung der Firma Yelo Verlag GmbH erhalten haben. Dies für einen angeblichen Eintrag im Firmenregister Yelo.ch, welcher aber von den Betroffenen gar nie beantragt, resp. vertraglich vereinbart wurde. Wie wir in unserem Beitrag Vorsicht bei Registerhaien und Adressbuchschwindlern bereits berichtet haben, erhalten Unternehmen immer wieder Schreiben von sog. «Adressbuchschwindlern» für angebliche Einträge in ein nutzloses Firmenregister.

Im Kleingedruckten der Rechnung steht, die Rechnung sei «proforma»

Der Betrag dieser Rechnungen variiert jeweils, die Aufmachung ist aber immer die Gleiche: So wird eine Gebühr für eine Mitgliedschaft für das Jahr 2024 in Rechnung gestellt. Dies für einen Eintrag namens «Yelo Easy Start» im Online-Verzeichnis «Yelo.ch». Und weiter heisst es «Der Betrag ist zahlbar bis 7. Februar 2024». Dem (professionell wirkenden) Schreiben ist dann ein bereits ausgefüllter Einzahlungsschein beigelegt. Auf der Rückseite dieser Rechnungen ist jeweils ein in Kleinschrift gedruckter Text zu finden, in welchem es heisst, dass die Rechnung nur proforma sei und «Sie sind nicht verpflichtet diese Rechnung zu zahlen».

Wie uns die Empfänger solcher Rechnungen berichteten, haben diese nie einen solchen Eintrag in Auftrag gegeben und sie stünden auch in keinerlei Vertragsbeziehung zu Yelo.ch, resp. der Yelo Verlag GmbH. Die Absicht der Versender scheint also klar: Diese hoffen, dass die Betroffenen im Alltagsstress die Rechnungen nicht näher prüfen und spekulieren darauf, dass möglichst viele diese dann einfach zahlen. Ein solches Vorgehen halten wir für rechtswidrig.

Hinter Yelo.ch steht die ehemalige Datalogic solution GmbH

Wer genau der Versender der Rechnung ist, bleibt vorerst unklar: Der Rechnungsteller ist eine Yelo Verlag GmbH aus Zürich. Auf der Internetseite yelo.ch hat es zwar ein Impressum, dieses genügt den gesetzlichen Anforderungen gemäss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) allerdings nicht: Auch hier geht die genau Identifikation des Betreibers nicht hervor, sondern verwiesen wird lediglich auf ein Postfach der Firma Yelo Verlag GmbH. Ein Blick in das Handelsregister zeigt aber: Bei der Yelo Verlag GmbH handelt es sich um die ehemalige DataLogic solution GmbH. Für die Reklamationszentrale keine Unbekannte: Die DataLogic solution GmbH verschickte letztes Jahr für ein Register namens cata.ch bereits ungerechtfertigte Rechnungen. Damals rechtfertigte sich der Geschäftsführer der DataLogic solution GmbH gegenüber der Reklamationszentrale, dass es sich um ein Versehen handle und entschuldigte sich. Nun wiederholt sich die Geschichte.

Melden Sie die Yelo Verlag GmbH beim Seco

Wenn Sie eine solche Rechnung von yelo.ch erhalten haben, dann raten wir, eine Meldung beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zu machen.

Wenn möglichst viele Betroffene eine solche Meldung machen, dann hat das Seco die Möglichkeit, gegen die Yelo Verlag GmbH einen Strafantrag zu beantragen oder aber eine Zivilklage zu erheben. Das Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete Anfang dieses Jahres, dass das Seco gegenwärtig ein solches Vorgehen gegen die Yelo Verlag GmbH, resp. die ehemaligen Betreiber von cata.ch, prüfe. Wie weit dieses Verfahren im Moment sei, sagte das Seco allerdings nicht.[1]

[1] Siehe Bericht von Nespresso vom 10. Januar 2024: Adressbuchschwindel Yelo - neuer Name, alte Masche

Und was soll ich mit der Rechnung von Yelo.ch machen?

Am besten Sie werfen diese Rechnung in den Mülleimer. Weitere Schritte sind nicht nötig. Auf keinen Fall sollten Sie die Rechnung zahlen! Denn, ob Sie dann jemals den Betrag wieder zurückerhalten, bleibt fraglich. Yelo.ch räumt zwar im Kleingedruckten eine Frist zur Rückerstattung von 14-Tagen ein, ob dies dann aber auch tatsächlich eingehalten wird bleibt fraglich.

Und was, wenn ich die Rechnung von Yelo bereits bezahlt habe?

Sollten Sie aus Versehen bereits eine Zahlung an Yelo getätigt haben, empfehlen wir Ihnen dringend, folgende Schritte einzuleiten:

  • Erklären Sie gegenüber der Yelo Verlag GmbH unverzüglich und per Einschreiben, dass Sie die Zahlung aus Versehen getätigt haben.

  • Berufen Sie sich dabei auf einen Grundlagenirrtumg gemäss Artikel 24 Abschnitt 1 Ziffer 4 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

Sie haben das Recht, das Geld auf der Grundlage von Art. 62 OR (einer ungerechtfertigten Bereicherung) zurückzufordern. Dieses Recht auf Rückforderung bleibt Ihnen bis zu einem Jahr nach der Erkenntnis des Irrtums erhalten.


Haben Sie auch eine Rechnung für das Firmenregister yelo.ch erhalten oder sogar bezahlt? Melden Sie es uns.

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre negativen Erfahrungen mit yelo.ch zu melden. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, dass wir aktuell und möglichst zeitnah auf unserer Seite warnen können.

lic. iur. Christian Jenny

«Wenn Sie eine Rechnung von Yelo Verlag erhalten, dann werfen Sie diese am besten gleich in den Mülleimer. Denn wer diese zahlt, geht ein (ungewolltes) Vertragsverhältnis ein.»



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