Kategorie: Ungerechtfertigte Rechnungen.
Fitnessabo kündigen: Der Spagat zwischen Muskelaufbau und Vertragsklauseln
Geschrieben von Reklamationszentrale Am .
Probleme bei der Kündigung, automatische Vertragsverlängerung und Fragen bei einem Unfall oder Krankheit: Fitness Abos haben Ihre Tücken. Wir zeigen Ihnen Lösungen für die drei häufigsten Probleme auf und wie Sie bei der Kündigung eines Fitnessabos am besten vorgehen.
Problem Nr. 1: Der "ewige" Vertrag:
In der Anfangseuphorie haben Sie ein 24-monatiges Abonnement abgeschlossen. Nach ein paar Monaten merken Sie aber, dass das Studio doch nicht das Richtige für Sie ist. Oder vielleicht haben Sie Ihren Wohnort gewechselt und nun ist Ihnen der Weg in das gewählte Studio schlicht zu lang.
Lösung
Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, prüfen Sie die Kündigungsbedingungen. Einige Studios bieten eine "Probezeit" an, während der Sie den Vertrag ohne große Konsequenzen kündigen können. Wenn Sie umziehen, erkundigen Sie sich, ob Ihr Studio eine Klausel für den Wohnortwechsel hat. Sieht der Vertrag keine Kündigungsmöglichkeit bei Wegzug vor, können Sie versuchen, sich gegenüber dem Fitnessstudio auf eine «Kündigung aus wichtigem Grund» zu berufen.
Praxisbeispiel
Julia zieht von Zürich nach Bern. Ihr Fitnessstudio hat aber nur Filialen in Zürich. Eine Wohnortwechselklausel in Ihrem Vertrag gibt es nicht. Sie argumentiert gegenüber dem Studio, dass für sie durch den Wegzug nach Bern ein «wichtiger Grund» für eine sofortige, ausservertragliche Kündigung vorliege. Weiter sagt sie, sie hätte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht gewusst, dass ein Wohnortswechsel bevorstehe. Ihr Fitnessstudio in Zürich akzeptiert die ausserterminliche Kündigung.
Problem Nr. 2: Die versteckten Kosten
Sie dachten, Sie zahlen nur 50 CHF pro Monat, aber plötzlich tauchen zusätzliche Gebühren für "Service" oder "Wartung" auf.
Lösung
Wir sind klar der Meinung: Solche versteckten Kosten müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Berufen Sie sich auf einen sog. Grundlagenirrtum. Dies bedeutet, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, wenn Sie gewusst hätten, dass das Abo doch mehr als CHF 50 pro Monat kostet.
Praxisbeispiel
Markus bemerkt eine zusätzliche Gebühr von 10 CHF auf seiner monatlichen Rechnung. Nachdem er beim Fitnessstudio nachgefragt hat, stellt sich heraus, dass es sich um eine jährliche Servicegebühr handelt, die in den AGBs versteckt aufgeführt ist. Er beruft sich auf einen Grundlagenirrtum und kündigt somit den Vertrag per sofort.
Problem Nr. 3: Die "Ich kann nicht mehr"-Klausel
Sie haben sich verletzt oder sind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, das Fitnessstudio zu besuchen.
Lösung
Viele Verträge haben eine medizinische Ausstiegsklausel und/oder bei Krankheit oder Unfall hat man die Möglichkeit, den Vertrag zu «pausieren». Das bedeutet, dass Sie bei Vorlage eines ärztlichen Attests aus dem Vertrag aussteigen oder diesen pausieren können. Fehlt eine solche Klausel, können Sie versuchen, bei Ihrem Fitnesscenter aus «einem wichtigen Grund» aus dem Vertrag auszusteigen.
Praxisbeispiel
Nadia verletzt sich beim Skifahren und kann für sechs Monate nicht trainieren. Mit einem Attest ihres Arztes kann sie ihren Vertrag pausieren, ohne weiterhin zahlen zu müssen.
Und welche negativen Erfahrungen haben Sie mit Fitness Abos gemacht?
Verschaffen Sie Ihrem Ärger Luft: Teilen Sie uns mit, welche (negativen) Erfahrungen Sie mit einem Fitnessstudio gemacht haben. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für unser Reklamationsbarometer. So helfen Sie uns – und anderen Betroffenen – die schwarzen Schafe unter den Fitnesscentern zu identifizieren und jene Anbieter hervorzuheben, welche kulant und fair mit Ihren Kunden umgehen. Melden Sie uns Ihre Erfahrung:
lic. iur. Christian Jenny
"Bevor Sie in der Anfangseuphorie einen Vertrag mit einem Fitnessstudio unterschreiben, prüfen Sie die Kündigungsbedingungen. Manche Studios sehen in ihrem Vertrag eine „Probezeit“ vor. Das ist nützlich, falls Ihnen das Angebot doch nicht zusagt. So sind Sie nicht für längere Zeit gebunden."