Bericht des Konsumentenschutz.
Pferdefleischskandal erreicht die Schweiz
Keine Abstriche bei verarbeiteten Produkten
Der europäische Skandal um Pferdefleisch, welches in verarbeiteten Produkten als Rindfleisch verkauft wird, hat die Schweiz erreicht: Der Fall zeigt, dass die Kontrolle der Rohstoffe angesichts der komplexen Warenströme zu leicht umgangen werden kann. Für die SKS ist klar, dass im Lebensmittelgesetz die Bestimmungen für stark verarbeitete Lebensmittel keinesfalls verwässert werden dürfen, wie dies von der vorberatenden Kommission des Nationalrates vorgeschlagen wurde.
Mit dem Verkauf von billigem Pferdefleisch als Rindfleisch werden die Konsumenten auf das Gröbste getäuscht. Der aktuelle Fall zeigt, dass die Waren- und Verarbeitungswege äusserst komplex geworden sind und die Bestimmungen dazu allzu leicht umgangen werden können. Es wird aufschlussreich zu erfahren sein, wie lange dieser grobe Betrug funktionierte, ohne dass ihn die Kontrollbehörden aufdecken konnten.
Der Fall zeigt zudem, dass die Schweiz auch hier keine Insel ist: Die Lebensmittelgesetzgebung der Schweiz ist weitgehend der EU-Gesetzgebung angeglichen, ebenso die Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit Es hat nun höchste Priorität, dass die Schweizer Kontrollbehörden und die Anbieter selbst umfassende Überprüfungen der verarbeiteten Produkte mit Fleisch vornehmen und die Konsumenten vollständig über die Ergebnisse aufklären.
Für die SKS ist eine der Konsequenzen dieses Skandals, dass im Lebensmittelrecht, welches im Frühjahr im Parlament beraten werden soll, keine Aufweichungen bezüglich stark verarbeiteter Produkte vorgenommen werden dürfen: Die vorberatende Kommission des Nationalrates will, dass bei diesen Produkten das Produktionsland nicht mehr deklariert werden muss. Die Kommission will zudem dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, auch weitere Abstriche bei der Deklaration vorzunehmen, um die Entwicklung des EU-Rechts nachvollziehen zu können.
Für die SKS ist dies der falsche Weg, wie die Aktualität zeigt:
Gerade stark verarbeitete Produkte wie die betroffene Findus-Lasagne und weitere Produkte bieten sich für betrügerische Machenschaften an, die Gesetzgebung muss hier besonders strikt und konsequent sein.
Aus dem aktuellen Fall gilt es die Lehren zu ziehen von Seiten der Anbieter, der Kontrollbehörden und auch den Behörden und Politikern. Die SKS wird sich dafür stark machen, dass dies in der laufenden Revision des Lebensmittelgesetzes nicht vergessen geht.
Weitere Auskünfte:
Josianne Walpen, Leiterin Ernährung und Landwirtschaft 031 370 24 23
Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23
Telefon 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27, Bestellungen: Telefon 031
370 24 34
Falls Sie nicht finden wonach Sie suchen, tragen Sie Ihren Ärger bitte unter "Was ärgert
Sie" ein.
Sobald wir neue Informationen dazu haben, werden wir Sie benachrichtigen.
Bleiben Sie informiert und erhalten Tipps, Warnungen und News
![]() |
Thank you for Signing Up |
Kommentar schreiben